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Im folgenden Teil wird die Frage beantwortet, welche Systemeinstellungen überhaupt mit Paketprüfungen im Zusammenhang stehen und daher Einfluss auf den Ablauf einer Paketprüfung haben.

Generell kann zwischen globalen Einstellungen, die sich systemweit auf alle Pakete auswirken, und den paketbezogenen Einstellungen unterschieden werden.

Schalter Globale Paketprüfung

Dieser systemweite Schalter wird über eine Customizing-Aktion eingestellt. Wenn dieser Schalter deaktiviert wird, findet keine Paketprüfung statt. Generell kann einer der folgenden drei Werte ausgewählt werden:

OFF

 

Keine Paketprüfung.

RESTRICTED

 

Strukturpakete werden nicht in die Paketprüfung einbezogen.

Die Paketprüfung findet nur statt, wenn die entsprechende Eigenschaft Paketprüfung als Verwender oder Paketprüfung als Anbieter dem Paket zugeordnet ist.

 

R3ENTERPRISE

 

Die Prüfung berücksichtigt Strukturpakete auf Verwender- und Anbieterpaketseite.

Diese Einstellung ähnelt der eingeschränkten Paketprüfung (RESTRICTED) unter Berücksichtigung der Strukturpakete.  Falls also der Verwender und der Anbieter im selben Strukturpaket liegen, beschränkt sich die Prüfung auf die Paketprüfung RESTRICTED.
Anderenfalls muss nachgeprüft werden, ob eine Verwendungsbeziehung zwischen den beiden Strukturpaketen überhaupt zulässig ist. Ist diese zulässig, dann erfolgt die engeschränkte Paketprüfung, sonst eine Fehlermeldung.

 

Paketspezifische Einstellungen

Paketspezifische Einstellungen werden beim Anlegen des Pakets vorgenommen. Sie können sie in Package Builder (auf dem Register Eigenschaften) ändern.

Paketprüfung als Anbieter

 

Jedem Haupt- oder Entwicklungspaket kann die Eigenschaft Paketprüfung als Anbieter zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass dann alle Verwender das reine Paketkonzept befolgen müssen („starke Prüfung“). Diese Paketprüfung ist von besonderer Bedeutung für das Anbieterpaket als Schutz vor unerwünschter Verwendung. Insbesondere besteht für den Anbieter die Möglichkeit einer Abschottung bei Neuentwicklung. Die Verwendung neuer Funktionalität unterliegt so auch einer Kontrolle durch den Anbieter. Denn neue Entwicklungsobjekte müssen zuerst in einer Schnittstelle des Anbieterpakets sichtbar gemacht werden, bevor sie bei vorhandener Verwendungserklärung durch einen Nutzer verwendet werden können.

 

Paketprüfung als Verwender

 

 

Falls einem Paket die Eigenschaft Paketprüfung als Verwender zugeordnet ist, bedeutet dies, dass das Paketkonzept lokal, also nur innerhalb dieses Pakets, befolgt werden muss. Global soll das reine Paketkonzept nur soweit als möglich befolgt werden. Ein Nutzer muss insbesondere immer dann eine Verwendungserklärung vorweisen, wenn die zu verwendenden Objekte in einer Schnittstelle vom Anbieterpaket sichtbar gemacht wurden.

Achtung

Verwenden Sie diese Option nur kurzfristig in der Entwicklungsphase und schalten Sie sie hinterher ab.

 

Weitere Informationen:

Strukturpakete

 

 

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