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Berechtigungen für ProzesskettenLocate this document in the navigation structure

Verwendung

Über die Berechtigungsprüfungen in der Prozesskettenpflege können Sie einerseits die Prozesskette, andererseits die Prozesse einer Kette vor Aktivitäten unberechtigter Benutzer schützen:

  • Sie können steuern, ob ein Benutzer bestimmte Aktivitäten zur Prozesskette durchführen darf.

  • Sie können steuern, ob die Prozesse einer Kette von einem Benutzer eingeplant werden dürfen.

    Die Berechtigungsprüfung der Prozesse einer Kette findet statt, wenn das System bei der Einplanung oder beim synchronen Ausführung die Prozesskette überprüft. Die Prüfung findet auch im Anzeigemodus statt. Die Prüfung findet für denjenigen Benutzer statt, der die Kette einplant, nicht für den ausführenden Benutzer. Der ausführende Benutzer ist in der Regel der BW-Hintergrundbenutzer. Der BW-Hintergrundbenutzer besitzt automatisch die benötigten Berechtigungen zum Ausführen aller BW-Prozesstypen. Sie können den ausführenden Benutzer für eine Prozesskette in der Attributepflege der Prozesskette festlegen.

    Siehe auch: Anzeige/Pflege der Prozesskettenattribute> Ausführungsbenutzer.

Funktionsumfang

Für die Administrationsprozesse, die in Prozessketten eingebunden werden, benötigen Sie Berechtigungen für das Berechtigungsobjekt S_RS_ADMWB.

Für die Arbeit mit Prozessketten benötigen Sie Berechtigungen für das Berechtigungsobjekt S_RS_PC. Mit diesem Berechtigungsobjekt können Sie festlegen, ob Prozessketten angezeigt, geändert und ausgeführt werden dürfen, und ob Protokolle gelöscht werden dürfen. Neben der Einschränkung über den Namen der Prozesskette können Berechtigungen für Ketten auch über die zugeordnete Anwendungskomponente eingeschränkt werden.