Verarbeitung durch den Zahllauf/Zahlungsstapel Verarbeitung von Zahlungsfestlegungen im Zahllauf und Zahlungsstapel
Der Zahllauf reguliert nur vollständige Zahlungsfestlegungen, die den Status
offen
,
genehmigt
oder
wieder eröffnet nach Storno der Zahlung
haben. Zahlungsfestlegungen, die sich in einem Workflow befinden und den Staus
zu genehmigen
aufweisen, reguliert der Zahllauf nicht, sondern erzeugt eine Zahlungsausnahme. Die Änderungen aus dem Workflow-Prozess (Genehmigung oder Ablehnung) werden entsprechend im Status dokumentiert.
Da Sie Posten verschiedener Geschäftspartner gemeinsam gruppieren können, läuft die Verwendung von Zahlungsfestlegungen quer zur Parallelisierung über Geschäftspartnerintervalle im Zahllauf. Posten, die der Zahllauf im Intervall 1 (enthält den Geschäftspartner) liest, werden hier übersprungen. Im Intervall 2 (enthält den Regulierer) liest der Zahllauf entsprechend die im Intervall 1 bereits einmal gelesenen Posten nach, da hier alle zugehörigen Posten zu ermitteln sind.
Hinweis
Dieses Nachlesen von Belegpositionen erhöht die Laufzeit des Zahllaufs, so dass das Verfahren als solches nicht als allgemeiner Ersatz für Belegänderungen, wie beim Eintragen von Zahlweg und Bankdaten, genutzt werden sollte.
Bei einer erfolgreichen Regulierung durch den Zahllauf trägt das System die Nummer des erzeugten Ausgleichsbelegs (bzw. Zahlungsauftrags) und die Zahllauf-ID selbst in die Zahlungsfestlegung ein. Diese Daten zeigt das System auf einer eigenen Registerkarte an. Von dieser Registerkarte aus können Sie zum Zahlbeleg bzw. zum Zahlungsauftrag und zur Anzeige der Bankdaten aus dem Zahllauf navigieren und von dort aus wiederum zur Anzeige des Zahllaufs. Andernfalls kann es im Zahllauf zu folgenden neuen Ausnahmen kommen:
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Zahlungsfestlegung ist noch zu genehmigen
68
Betrag der Zahlungsfestlegung entspricht nicht der Postensumme
69
Zahlungsfestlegung ist gesperrt durch Online-Bearbeitung
Der Zahllauf berücksichtigt bei der Verarbeitung einer Zahlungsfestlegung eventuell bestehende Zahl- und Ausgleichssperren im regulierenden Vertragskonto. Sperren auf den Vertragskonten der zugeordneten Belegpositionen berücksichtigt der Zahllauf hingegen nicht – es sei denn, Sie haben den Zeitpunkt 0617 entsprechend ausgeprägt (s. unten). Sperren auf den zugeordneten Belegpositionen selbst können nicht existieren, da gesperrte Positionen nicht in eine Zahlungsfestlegung für den Zahllauf aufgenommen werden können und andererseits für Posten in einer Zahlungsfestlegung keine Sperren gesetzt werden können.
Die freien Selektionen (Abgrenzungen z.B. nach Belegnummern, Buchungsdatum) berücksichtigt der Zahllauf für die zugeordneten Posten einer Zahlungsfestlegung ebenfalls nicht, da eine Zahlungsfestlegung nur ganz oder gar nicht (und nicht teilweise) reguliert werden kann.
Für die Interpretation der Zahlungsdaten (Kopfebene) gilt folgende Logik:
Zahlweg, zahlender Buchungskreis, Bankverbindung, Kartenverbindung und eigene Bankverbindung behandelt der Zahllauf so, als seien sie auf Positionsebene eingegeben worden und übernimmt diese so in die Zahlungsdaten (DPAYH), dass sie in der Regulierungsliste und im Zahlungsträgerdruck erscheinen.
Die eigene Bankverbindung wertet der Zahllauf unabhängig von der Kennzeichnung des Zahlwegs zur Steuerung der Bankenauswahl (Transaktion FQP4) aus. Eine Übersteuerung dieser Logik zum Zeitpunkt 0650 ist jedoch zusätzlich möglich.
Das Ausführungsdatum wird in die Zahlungsdaten (DPAYH) übernommen und übersteuert damit die ansonsten geltende Standardlogik, nach der das Ausführungsdatum sich aus dem Fälligkeitsdatum der regulierten Posten bestimmt (bei Einzug und mehreren Posten mit verschiedenen Fälligkeiten: das späteste Datum, bei Auszahlung: das früheste). Ein Ausführungsdatum in der Vergangenheit ersetzt der Zahllauf durch das Tagesdatum. Da nicht alle Zahlungsträgerformate ein Ausführungsdatum auf Ebene der einzelnen Zahlung unterstützen – in einigen Fällen ist nur ein solches Datum für die ganze Datei vorgesehen – ist evtl. mit der empfangenden Bank zu vereinbaren, inwieweit diese eine Datei mit Zahlungen mit verschiedenen Ausführungsdaten verarbeiten kann.
Die DTA-Daten übernimmt das System in die Zahlungsdaten (DPAYH) und übersteuert damit eventuelle Festlegungen aus dem Baustein im Zeitpunkt 0630.
Der Text zur Zahlung wird nicht in den Zahlungsdaten (DPAYH) gespeichert und ist damit auch nicht in der Regulierungsliste sichtbar. Diesen Text können Sie bei der Dateierstellung durch Nachlesen der Daten der Zahlungsfestlegung ermitteln – die Schlüssel hierfür stehen in den Zahlungsdaten – und an geeigneter Stelle im Zahlungsträger vermerken.
Teilzahlungen unter Nutzung von Zahlungsfestlegungen sind nicht möglich. Der Zeitpunkt 0610 wird daher im Zahllauf bei der Verarbeitung von Zahlungsfestlegungen nicht prozessiert. Auch bei der Verwendung einer Zahlungsfestlegung als Selektionskriterium im Zahlungsstapel ist keine Teilzahlung möglich (vergleichbar mit der Verwendung von Zahlungsavisen). Überzahlungen sind hingegen im Zahlungsstapel möglich und führen dann z.B. zu Akontobuchungen oder zu einem Ausgleich weiterer Posten.
Wenn Sie den Zeitpunkt 0617 ausprägen, können Sie, indem sie ein entsprechendes Postenkennzeichen (und eine entsprechende Meldung) zurückgeben, eine Zahlungsfestlegung, die vom Zahllauf als regulierbar angesehen wird, zu einer Zahlungsausnahme machen. In diesem Zeitpunkt besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Zahlsperren der beteiligten Vertragskonten/Verträge zu ermitteln und die Regulierung dann zu verhindern, wenn ein Vertragskonto eines zugeordneten Postens im Stammsatz eine Zahlsperre aufweist. Um dies zu realisieren, können Sie den Baustein FKK_SAMPLE_0617_PAYMENT_LOCKSV verwenden oder als Kopiervorlage für einen eigenen Baustein nutzen.