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 Rasterung nach Restlaufzeiten Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Der Report SAPF101 gliedert, bzw. rastert die Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten. Die Restlaufzeiten sind in einer Rastermethode festgelegt.

Sie haben die Möglichkeit, eigene Rastermethoden zu definieren.

SAP liefert im Standard die Restlaufzeiten der 4. EG-Richtlinie in der Rastermethode EG93 aus. Diese Richtlinie sieht folgende Rasterung vor:

Rasterung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach EG93

Forderungen / Verbindlichkeiten

Restlaufzeit

Forderungen

kleiner 1 Jahr

größer 1 Jahr

Verbindlichkeiten

kleiner 1 Jahr

1 - 5 Jahre

größer 5 Jahre

Voraussetzungen

Damit der Report Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten nach den Restlaufzeiten umgliedern, bzw. rastern kann, müssen Sie folgende Einstellungen im Customizing vornehmen:

  • Sie müssen eine Rastermethode definieren, in der Sie Ihre Restlaufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten festlegen.

  • Sie müssen Korrekturkonten und Zielkonten festlegen.

Sie müssen die Kontonummern im System hinterlegen, da der Report die Buchungen automatisch durchführt. Die notwendigen Buchungsschlüssel sind im System hinterlegt.

Beispiel Beispiel

Für die im Standard ausgelieferte Rastermethode EG93 benötigen Sie ein Korrekturkonto für jedes Forderungskonto und ein Konto, um die die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auszuweisen. Für jedes Verbindlichkeitskonto benötigen Sie ein Korrekturkonto und jeweils ein Konto für die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und mehr als fünf Jahren.

Ende des Beispiels.

Sie finden die Einstellungen im Customizing unter   Rechnungswesen   Finanzwesen   Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung   Geschäftsvorfälle   Abschluß   Umgliedern   .

Funktionsumfang

Der Report nimmt die Rasterung getrennt nach Kontoarten vor. Für jede Kontoart weist er für die einzelnen Konten in Zusammenhang mit dem Abstimmkonto die Forderungen und Verbindlichkeiten aus.

Umbuchungen

Um die Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten in der Bilanz ausweisen zu können, sind Umbuchungen notwendig. Dabei werden die Forderungen oder Verbindlichkeiten mit der kleinsten Restlaufzeit auf dem bisherigen Abstimmkonto belassen, die Forderungen oder Verbindlichkeiten mit den darüber hinausgehenden Restlaufzeiten werden auf separate Sachkonten umgebucht.

Bei einer Umbuchung auf ein separates Sachkonto erfolgt die Gegenbuchung auf ein Korrekturkonto zum bisherigen Forderungs- oder Verbindlichkeitskonto. Das Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonto wird zusammen mit dem Korrekturkonto in der Bilanz ausgewiesen.

Beispiel Beispiel

Auf dem Forderungskonto werden Forderungen in Höhe von 1000 DEM ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Diese Forderungen werden auf ein entsprechendes Sachkonto umgebucht, das die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausweist. Die Gegenbuchung erfolgt auf einem Korrekturkonto. Das Korrekturkonto und das Forderungskonto werden in einer Bilanzposition ausgewiesen.

Ende des Beispiels.

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