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 Rücknahme einer gegebenen Bürgschaft Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Einsatzmöglichkeiten

Nachdem die Fälligkeit der Bürgschaft erreicht ist, besteht für Sie kein Obligo mehr. Sie können die Buchung der Bürgschaft zurücknehmen. Dazu wählen Sie lediglich die gewünschte Bürgschaft aus. Das System nimmt die notwendigen Buchungen vor.

Ablauf

 ( )

Für das Beispiel ergeben sich folgende Buchungen:

(3) Das System bucht den Betrag der Bürgschaft auf das Debitoren- und auf das Sonderhauptbuchkonto im Haben.

(4) Die Gegenbuchung erfolgt auf dem Verrechnungskonto.