Gegebene Bürgschaften werden im Anhang der Bilanz ausgewiesen. Daher werden die Vorgänge im Standardsystem als Sonderhauptbuchvorgänge gebucht. Sie benötigen zur Bilanzerstellung keine Umbuchungen mehr, sondern können das Konto direkt auf eine Bilanzposition führen.
Erhaltene Bürgschaften sind nicht in der Bilanz auszuweisen; trotzdem können Sie sie als Sonderhauptbuchvorgänge buchen. Dadurch haben Sie jederzeit für interne Zwecke die Möglichkeit, über das Sonderhauptbuchkonto alle Bürgschaften zu sehen und über das jeweilige Kreditorenkonto bezogen auf den Geschäftspartner einen Überblick über die Bürgschaften zu erhalten.
Siehe auch:
Buchung einer gegebenen Bürgschaft
Rücknahme einer gegebenen Bürgschaft
Buchung einer erhaltenen Bürgschaft
Rücknahme einer erhaltenen Bürgschaft