Falls Sie Mahnbereiche nutzen wollen, aber nur ein Mahnverfahren einsetzen, geben Sie nur das Verfahren im Stammsatz des Geschäftspartners an. Eine Unterteilung nach Mahnbereichen ist dann im Stammsatz nicht erforderlich. Diese Unterteilung wird aufgrund der in den Belegpositionen eingetragenen Mahnbereiche automatisch vorgenommen. Das heißt, Sie benutzen nur ein Mahnverfahren; die Informationen zum Mahnbereich werden im Stammsatz automatisch pro Mahnbereich gespeichert, und Sie können getrennt nach Mahnbereichen mahnen.
Definieren Sie den Mahnbereich, und hinterlegen Sie ihn im Stammsatz des Geschäftspartners.