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  Behandlung von Bürgschaften im SAP-System Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Bürgschaften buchen Sie in der Finanzbuchhaltung mit einer speziellen Funktion. Beim Erfassen der Bürgschaft geben Sie lediglich die Kontierungen für die Buchung auf das Konto Ihres Geschäftspartners ein. Die Gegenbuchung erfolgt immer auf dem gleichen Gegenkonto, einem Verrechnungskonto. Diese Buchung nimmt das System vor.

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Die Bürgschaft wird auf folgende Konten gebucht:

  1. Eine geleistete Bürgschaft buchen Sie auf das Konto des Debitors, der die Bürgschaft erhalten hat.

  2. Die Gegenbuchung nimmt das System automatisch auf einem Verrechnungskonto vor.

Vorgänge, bei denen die Gegenbuchungen automatisch immer auf dem gleichen Konto vorgenommen werden, werden statistische Buchungen genannt, da sie in der Regel nicht oder nur im Anhang der Bilanz auszuweisen sind. Erhaltene Bürgschaften werden z.B. nicht, gegebenen Bürgschaften wegen der Regreßpflicht ausgewiesen, aber nur im Anhang der Bilanz.

Für die Buchung von Bürgschaften benötigen Sie folgendes:

  • getrennte Sonderhauptbuchkonten für erhaltene und gegebene Bürgschaften

    Lesen Sie dazu Sonderhauptbuchkonten .

  • Verrechnungskonten für die Gegenbuchung

    Lesen Sie dazu Verrechnungskonten .

  • Buchungsschlüssel für die Gegenbuchung

    Diese Buchungsschlüssel sind im System bereits hinterlegt.