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  Bürgschaften Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Gegebene Bürgschaften sind im Anhang der Bilanz auszuweisen. Erhaltene Bürgschaften sind nicht in der Bilanz auszuweisen; trotzdem ist es für interne Zwecke sinnvoll, schnell einen Überblick über erhaltene Bürgschaften zu bekommen. Im SAP-System können daher gegebene oder erhaltene Bürgschaften getrennt von anderen Geschäftsvorfällen als Sonderhauptbuchvorgänge geführt werden.

Im folgenden werden die Vorbereitungen zum Erfassen und Buchen von gegebenen und erhaltenen Bürgschaften beschrieben.

Desweiteren wird beschrieben, wie gegebene und erhaltene Bürgschaften als Sonderhauptbuchvorgänge gebucht und weiter bearbeitet werden.

Siehe auch:

Behandlung von Bürgschaften im SAP-System

Verrechnungskonten

Gegebene und erhaltene Bürgschaften