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FunktionsdokumentationGruppierung von offenen Posten über Gruppierungsschlüssel Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

Mithilfe des Gruppierungsschlüssels können Sie die offenen Posten eines Debitors oder Kreditors gruppieren, die gemeinsam gemahnt werden sollen.

Verwendung findet der Gruppierungsschlüssel z.B. bei Einsatz der Vermögensverwaltung, wenn bei mehreren offenen Posten mit gleicher Vertragsnummer für ein Mietobjekt eine Mahnung erstellt werden soll.

Voraussetzungen

  1. Definieren Sie die gewünschten Gruppierungsschlüssel im Einführungsleitfaden des Finanzwesens unter   Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung   Geschäftsvorfälle   Mahnen   Mahnverfahren   Mahngruppierungen festlegen  .

  2. Hinterlegen Sie die den gewünschten Gruppierungsschlüssel im Stammsatz der Debitoren und Kreditoren, für die Sie eine Gruppierung der offenen Posten vornehmen lassen wollen.

    Wählen Sie dazu im Stammsatz des Debitors bzw. Kreditors   Buchungskreisdaten   Korrespondenz  , und hinterlegen Sie den entsprechenden Gruppierungsschlüssel im Feld GruppierSchl.

Funktionsumfang

Beim Definieren eines Gruppierungsschlüssels geben Sie maximal zwei Felder der Tabelle BSID (Debitoren) bzw. BSIK (Kreditoren) an. Das Mahnprogramm überprüft bei den offenen Posten eines Geschäftspartners die entsprechenden Felder. Wenn diese Felder jeweils demselben Gruppierungsschlüssel zugeordnet sind, werden die Posten des Debitors bzw. Kreditors in einer Mahnung zusammengefasst.