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 Quellensteuer (Kreditoren) Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Definition

Steuer, die in einigen Ländern am Beginn des Zahlungsstroms erhoben und in der Regel nicht vom Steuerpflichtigen selbst an die Finanzbehörde abgeführt wird. Eine Ausnahme von dieser Regel ist der Selbsteinbehalt.

Wenn eine Quellensteuerbefreiung vorliegt, wird die Quellensteuer nicht erhoben.

Im SAP-System wird unterschieden zwischen

  • einfacher Quellensteuer

  • erweiterter Quellensteuer

Die erweiterte Quellensteuer ermöglicht u.a. die Zuordnung mehrerer Quellensteuertypen zu einem Geschäftspartner, wie es etwa für die Quellensteuerabrechung in Argentinien oder Brasilien notwendig ist.

Verwendung

Sie definieren in den Systemeinstellungen das Quellensteuerkennzeichen. Damit hinterlegen Sie die Angaben (u.a. Quellensteuerbasis und Quellensteuerfreibetrag), über die das System den Steuerbetrag und die Steuerkonten ermittelt und eine Belegposition einem Steuersatz zuordnet.

Integration

Wenn Sie im Kreditorenstammsatz ein Quellensteuerkennzeichen angegeben haben, schlägt das System das Kennzeichen bereits vor, und Sie müssen keine weiteren Angaben im Beleg machen. Wenn Sie die automatische Ermittlung des Quellensteuerbetrages über das Quellensteuerkennzeichen nicht nutzen wollen, dann können Sie die Quellensteuerbasis und den Quellensteuerfreibetrag angeben. Das System verwendet dann diese Beträge als Berechnungsgrundlage.

Hinweis Hinweis

Wenn Sie das Quellensteuerkennzeichen so eingestellt haben, daß die Quellensteuerbasis der Nettobetrag ist, dann wird der Vorsteuerbetrag zum Freibetrag hinzugerechnet.

Ende des Hinweises