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 Beleg in Fremdwährung buchen (Kreditoren) Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Wenn Sie einen Kreditorenbeleg (Kreditorenrechnung) in einer Fremdwährung buchen, speichert das System den Betrag für jede Belegposition sowohl in der Haus- als auch in der Fremdwährung.

Vorgehensweise

Um für einen Beleg den Umrechnungskurs einzugeben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Geben Sie den Währungsschlüssel in den Belegkopf ein.

  2. Das System übernimmt dann den am Buchungstag gültigen Umrechnungskurs aus der Systemeinstellung. Wenn Sie in das Feld Umrechnungsdat . ein Datum eingeben, übernimmt das System den an diesem Datum gültigen Umrechnungskurs.

     ( )

    Gültiger Umrechnungskurs ist der zum Buchungs- oder zum Umrechnungsdatum oder zuvor eingegebene Umrechnungskurs.

     ( )

    Wenn Sie am 25. August einen Beleg buchen, in der Systemeinstellung jedoch der letzte Umrechnungskurs vom 22. August ist, übernimmt das System automatisch den Kurs vom 22. August als gültigen Umrechnungskurs.

  3. Um die für Ihren Beleg gültige Fremdwährung anzugeben, geben Sie in Währung des Belegkopfes den entsprechenden Währungsschlüssel ein. Bei der Eingabe des Umrechnungskurses haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Geben Sie ein Buchungsdatum und den Währungsschlüssel in den Belegkopf ein. Das System übernimmt dann automatisch den am Buchungsdatum gültigen Umrechnungskurs.

  2. Geben Sie ein Umrechnungsdatum in den Belegkopf ein

  3. Geben Sie den Umrechnungskurs direkt (manuell) in den Belegkopf ein

Sie können in jede Belegposition den Betrag sowohl in Hauswährung als auch in Fremdwährung eingeben. Damit legen Sie den Umrechnungskurs indirekt fest.

Hinweis Hinweis

Sie können Belege in jeder Währung eingeben, für die ein Währungsschlüssel im System definiert ist. Wenn Sie ein Sachkonto, z.B. ein Bankkonto, in Fremdwährung führen, können Sie auf dieses Konto nur Belege in der Kontowährung buchen.

Informationen über das Ausgleichen offener Posten in Fremdwährung finden Sie in FI -Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung .

Ende des Hinweises