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 Mahnstufen und besondere Festlegungen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Für höhere Mahnstufen können Sie besondere Festlegungen treffen, die dem Mahnbrief Nachdruck verleihen sollen (siehe Abbildung Mahnstufen und Verzugstage ).

Pro Mahnstufe können Sie festlegen, daß

  • Zinsen berechnet werden sollen. Weitere Informationen zu den Zinsen erhalten Sie in Gebühren und Zinsen .

  • immer gemahnt werden soll. Das Mahnprogramm mahnt, wenn sich im Vergleich zum letzten Mahnlauf eine Änderung im Mahnbestand ergibt. Dies kann durch einen neu hinzugekommenen offenen Posten oder durch eine veränderte Mahnstufe passieren. Wenn Sie festlegen, daß immer gemahnt werden soll, mahnt das Mahnprogramm auch bei unverändertem Mahnbestand; es berücksichtigt aber den Mahnabstand. Diese Option eignet sich besonders für einstufige Mahnverfahren (Zahlungserinnerung).

  • alle Posten gedruckt werden sollen.

Hinweis Hinweis

Das Kennzeichen Alle Posten drucken ist wirkungslos, wenn in einem Buchungskreis die Erstellung separater Mahnbriefe je Mahnstufe gewählt wurde. In diesem Fall kann keine sinnvolle Zuordnung der offenen, noch nicht fälligen Posten zu einem Mahnbrief erfolgen.

Ende des Hinweises
  • eine Zahlungsfrist im Mahnschreiben gedruckt werden soll. Sie können dazu eine Anzahl Tage eingeben, die auf das Ausstellungsdatum des Mahnlaufs addiert und im Mahnbrief gedruckt wird.