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 Zuordnung offener Posten über das Internet Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Wenn Ihnen für die Zuordnung offener Posten Informationen fehlen, können Sie diese über das Internet direkt von Ihren externen Geschäftspartnern einholen. Dazu stellen Sie Ihren Geschäftspartnern über das Internet einen Zugang zu den entsprechenden Informationen zur Verfügung. Ihr externer Geschäftspartner nimmt eine Zuordnung der offenen Posten vor und schickt diese als Vorschlag an Sie zurück. Ihr Sachbearbeiter kann den Vorschlag dann weiterverarbeiten. So vereinfachen und beschleunigen Sie den Ausgleichsprozess.

Einsatzmöglichkeiten

Diesen Internet-Service können Sie in der Komponente Debitorenbuchhaltung (FI-AR) einsetzen.

Voraussetzungen

Im Stammsatz des Debitors sollte ein Internet-Sachbearbeiter hinterlegt sein.

Im Customizing der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen:

Benutzer und Konten für Internet-Services pflegen

Standardtext für Mail an Sachbearbeiter pflegen

Die Basiskonfiguration für das Senden von Internetmails und das Empfangen von internen Mails muss gepflegt sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter SAPconnect (BC-SRV-COM) .

Ablauf

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Das Zuordnen offener Posten über das Internet kann folgendermaßen ablaufen:

Sie senden Ihrem Geschäftspartner eine Mail mit einem Link auf den Internet-Service zur Zuordnung offener Posten. Er meldet sich an und erhält das Zuordnungsbild mit der übersichtlich nach Soll- und Habenposten aufgeteilten Liste.

Durch einfaches Markieren ordnet Ihr Geschäftspartner Soll- und Habenposten zu. Das System veranschaulicht die fertigen Zuordnungen dadurch, dass sie in einen separaten Fensterbereich gestellt werden.

Wenn die Zuordnungen fertig sind, sichert Ihr Geschäftspartner die Liste. Sie wird zusammen mit einem Mail an Sie zurückgesendet.

Ergebnis

Die Liste mit den vorgeschlagenen Zuordnungen steht für die weitere Bearbeitung im SAP-System zur Verfügung. Der zuständige Debitorensachbearbeiter hat folgende Möglichkeiten:

Er kann sich die fertigen Zuordnungen anzeigen lassen und diese direkt für den manuellen Ausgleich verwenden.

Er kann sich die fertigen Zurodnungen anzeigen lassen und bestätigen, wenn er sie für den maschinellen Ausgleich verwenden will. Erst nach der Bestätigung kann er den maschinellen Ausgleich - eventuell durch einen anderen Sachbearbeiter - veranlassen.

Er kann sich die vorgeschlagenen Zuordnungen anzeigen lassen. Wenn er sie nicht verwenden will, kann er sie zurücksetzen. Er sollte dann den Sachbearbeiter / Kunden, dessen Vorschläge abgelehnt wurden, per Mail benachrichtigen.