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 Besonderheiten bei Mahnungen pro Mahnstufe Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Mahnbriefe werden für jedes Konto pro Buchungskreis separat gedruckt. Sie können jedoch auch festlegen, daß pro Mahnstufe gemahnt werden soll. Diese Festlegung treffen Sie buchungskreisabhängig (siehe Buchungskreisspezifische Festlegungen: Grafik (2) ).

Folgende Besonderheiten sollten Sie bei Mahnungen pro Mahnstufe beachten:

  • Wenn Sie im Mahnbestand die Mahnstufe ändern , wird der Posten dem Mahnbrief dieser Mahnstufe zugeordnet. Existiert für diese Mahnstufe kein Mahnbestand, so wird trotz dieser Zuordnung keine Mahnung erstellt.

  • Sie können festlegen, daß im Mahnbrief neben den gemahnten Posten auch alle anderen offenen Posten gedruckt werden. Bei Mahnungen pro Mahnstufe können nur die gemahnten Posten sinnvoll einer Mahnstufe zugewiesen werden. Daher berücksichtigt das Mahnprogramm nicht die Option, daß alle Posten gedruckt werden sollen.