Mahnbriefe werden für jedes Konto pro Buchungskreis separat gedruckt. Sie können jedoch auch festlegen, daß pro Mahnstufe gemahnt werden soll. Diese Festlegung treffen Sie buchungskreisabhängig (siehe Buchungskreisspezifische Festlegungen: Grafik (2) ).
Folgende Besonderheiten sollten Sie bei Mahnungen pro Mahnstufe beachten:
Wenn Sie im Mahnbestand die Mahnstufe ändern , wird der Posten dem Mahnbrief dieser Mahnstufe zugeordnet. Existiert für diese Mahnstufe kein Mahnbestand, so wird trotz dieser Zuordnung keine Mahnung erstellt.
Das Mahnprogramm prüft, ob der mahnbare Betrag den Mindestbetrag und den Mindestprozentsatz erreicht (siehe Mahnstufen abhängig von Mindestbeträgen und -prozentsätzen ). Ist dies nicht der Fall, wird keine Mahnung für diese Mahnstufe erstellt.
Sie können festlegen, daß im Mahnbrief neben den gemahnten Posten auch alle anderen offenen Posten gedruckt werden. Bei Mahnungen pro Mahnstufe können nur die gemahnten Posten sinnvoll einer Mahnstufe zugewiesen werden. Daher berücksichtigt das Mahnprogramm nicht die Option, daß alle Posten gedruckt werden sollen.