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Wurde die Gegenleistung für eine Anzahlung erbracht, darf sie nicht länger als Anzahlung in der Bilanz ausgewiesen werden. Sie muß als Zahlung behandelt werden. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden dadurch vermindert.

Damit Sie kontrollieren können, ob eine Anzahlung zu verrechnen ist, gibt das System beim Erfassen einer Rechnung eine Meldung aus, wenn auf dem Debitorenkonto bzw. Kreditorenkonto eine oder mehrere nicht ausgeglichene Anzahlungen existieren. Sie entscheiden, ob Sie die Anzahlung mit einer Rechnung verrechnen müssen. Die Meldung ist abhängig von Ihrer Systemkonfiguration.

Anzahlungen können Sie folgendermaßen bearbeiten:

  • Direkt, ohne vorherige Umbuchung auf das Forderungskonto bzw. Verbindlichkeitskonto

  • Indirekt, nach Umbuchung vom Konto Erhaltene Anzahlung auf das Forderungskonto bzw. vom Konto Geleistete Anzahlungen auf das Verbindlichkeitskonto

Die Zahlung kann dabei manuell oder maschinell erfolgen.

In Ihrer Systemkonfiguration legen Sie fest, ob Anzahlungspositionen vom Zahlungsprogramm berücksichtigt werden.

Siehe auch:

Verrechnen von Anzahlungen durch das Zahlungsprogramm

Anzahlung manuell verrechnen

Anzahlung nach Umbuchung verrechnen

Wann werden Anzahlungen umgebucht?

Anzahlungen umbuchen und Umsatzsteuer buchen

Zahlungssperre aufheben

Anzahlungen nach Schlußrechnung umbuchen

Offene Posten einer Anzahlung manuell ausgleichen

Anzahlung und Skonto