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 Mahnstufen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Die Mahnstufen bestimmen hauptsächlich, welcher Mahntext für die Mahnung gewählt wird. Sie können dadurch abhängig von der Mahnstufe Mahntexte mit unterschiedlicher Schärfe verschicken. Für die erste Mahnstufe können Sie z.B. einen Text hinterlegen, der nur an die Außenstände erinnern soll. Für die zweite Mahnstufe hinterlegen Sie einen Text mit nachdrücklicherem Charakter.

Sie müssen mindestens eine Mahnstufe und können bis zu neun Mahnstufen pro Mahnverfahren definieren. Zu jeder Mahnstufe geben Sie an, wie viele Verzugstage ein Posten aufweisen muß, um diese Mahnstufe zu erhalten (siehe folgende Abbildung).

Mahnverfahren, die nur eine Mahnstufe haben, werden im System als Zahlungserinnerung bezeichnet. Ein einstufiges Mahnverfahren werden Sie sehr wichtigen Kunden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zuordnen. Diesen Kunden wird dadurch immer nur eine Zahlungserinnerung zugeschickt.

Beim Einrichten eines Mahnverfahrens werden Ihnen im Bild für die Mahnstufen die Verzugstage vom System bereits vorgeschlagen. Für die erste Mahnstufe schlägt das System die Kulanztage für die Einzelposten vor; für alle weiteren Mahnstufen addiert das System den Mahnabstand in Tagen auf die Verzugstage der vorherigen Mahnstufe (siehe folgende Abbildung). Sie können diese Vorschlagswerte überschreiben.

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