Das Mahnprogramm ermittelt die zu mahnenden Posten anhand der Zahlungsfristen, die in der Belegposition stehen, und des Ausstellungsdatums, das Sie beim Mahnlauf angeben. Vom Ausstellungsdatum wird das Datum abgezogen, das sich aus der Addition des Zahlungsfristenbasisdatums und den maximalen Tagen der Zahlungsbedingung ergibt. Ergeben sich daraus Verzugstage, ist der Posten zu mahnen.
Beispiel
Sie geben für einen Mahnlauf das Ausstellungsdatum 13.03.1992 an. Bei einem Posten mit Nettofälligkeit zum 12.03.1992 würde das Mahnprogramm einen Verzugstag ermitteln. Der Posten wäre somit überfällig.
Durch Kulanztage können Sie die Zahlungsfrist verlängern, z.B. um Bankrücklauftage oder die Bearbeitungszeit für Zahlungseingänge in Ihrem Haus für das Mahnen von Posten zu berücksichtigen. Sie können Kulanztage für Posten (Kulanzperiode Einzelposten) oder Mindestverzugstage für Konten (Mindestverzugstage (Konto)) festlegen (siehe folgende Abbildung).
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Die Kulanztage für die Einzelposten werden für die Ermittlung der Mahnbarkeit auf das Fälligkeitsdatum addiert und ergeben so die Fälligkeit für das Mahnprogramm.
Beispiel
Sie geben für einen Mahnlauf das Ausstellungsdatum 13.03.1992 an. Sie haben drei Kulanztage für Einzelposten definiert. Bei einem Posten mit Nettofälligkeit zum 12.03.1992 würde das Mahnprogramm keine Verzugstage ermitteln. Der Posten wäre somit nicht überfällig.
Alternativ zu den Kulanztagen pro Einzelposten können Sie Mindestverzugstage für die Fälligkeitsbetrachtung eines Kontos eingeben (siehe vorstehende Abbildung). Das Mahnprogramm mahnt die offenen Posten eines Kontos nur, wenn die höchsten ermittelten Verzugstage eines Postens größer oder gleich den Verzugstagen für ein Konto sind. Ist dies nicht der Fall, wird kein Posten des Kontos gemahnt.
Beispiel
(I) Verzugstage
Sie haben drei Kulanztage für Konten definiert. Die höchsten ermittelten Verzugstage sind drei. Für das Konto würde eine Mahnung erstellt.
( ) (II) Verzugstage
Sie haben drei Kulanztage für die Einzelposten und sechs Mindestverzugstage für die Konten definiert. Das Mahnprogramm ermittelt fünf Verzugstage für den am längsten überfälligen offenen Posten. Das Konto wird nicht gemahnt.
( ) (III) Verzugstage
Sie haben drei Kulanztage für die Einzelposten und sechs Mindestverzugstage für die Konten definiert. Das Mahnprogramm ermittelt Posten, die aufgrund der Kulanztage keinen Verzugstag haben. Diese Posten werden nicht gemahnt. Die am längsten überfälligen offenen Posten haben sechs Verzugstage. Das Konto wird gemahnt, da die Mindestverzugstage für Konten erreicht sind. Es werden aber nur die Posten gemahnt, die trotz der Kulanztage überfällig sind.
Ermittlung des Zahlungstermins nach Werktagen
Wenn Sie sicherstellen möchten, daß der Zahlungstermin, den Sie im Mahnschreiben ausgeben, nicht auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, können Sie dies im Mahnverfahren festlegen. Tragen Sie dazu im Mahnverfahren im Feld Feiertagskalender-Id einen Feiertagskalenderschlüssel ein.
Der Zahlungstermin ergibt sich dann wie bisher aus dem Ausstellungsdatum der Mahnung und der Zahlungsfrist, die Sie in den Druckparametern des Mahnverfahrens angeben. Fällt dieser Termin allerdings nun auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so wird automatisch der nächste Werktag im Mahnschreiben gedruckt.