Show TOC

 Mahnrhythmus und Mahnabstand Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Für jedes Mahnverfahren legen Sie den Mahnabstand und damit den Mahnrhythmus fest. Dies ist die Anzahl der Tage, die nach einem Mahnlauf mindestens verstreichen müssen, bevor ein Konto erneut gemahnt werden kann.

Um zu ermitteln, ob ein Konto an einem Mahnlauf teilnimmt, speichert das Mahnprogramm das Datum des letzten Mahnlaufs im Stammsatz. Anhand des Datums und des Mahnabstands ermittelt das Mahnprogramm, ob das Konto in einem Mahnlauf berücksichtigt werden soll.

Ist der notwendige Mahnabstand nicht erreicht, wird das Konto nicht gemahnt. Das Konto wird auch dann nicht gemahnt, wenn sich darauf ein überfälliger Posten befindet.

Beispiel Beispiel

Sie haben am 01.03. zum letzten Mal gemahnt. Der Mahnabstand beträgt 14 Tage. Bei einem Mahnlauf am 15.03. wäre der notwendige Mahnabstand von 14 Tagen erreicht; die Konten könnten wieder gemahnt werden. Bei einem Mahnlauf am 14.03. wäre der notwendige Mahnabstand noch nicht erreicht.

Ende des Beispiels.

 ( )