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 Netto- oder Bruttoausweis von Anzahlungen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Wenn in Ihrem Land Umsatzsteuer erhoben wird, können Sie die Anzahlungen brutto (inklusive Umsatzsteuer) oder netto auf dem Debitoren- bzw. Kreditorenkonto und dem Sonderhauptbuchkonto ausweisen. Dies ist abhängig von der im Buchungskreis gewählten Systemkonfiguration.

Die Erfassung der Umsatzsteuer unterscheidet sich bei Anzahlungen von anderen Vorgängen: Der Anzahlungsbetrag ist abhängig vom Sonderhauptbuchkonto netto (ohne Umsatzsteuer) oder brutto einzugeben.

Beim Nettoausweis buchen Sie den Anzahlungsbetrag auf das Debitoren bzw. Kreditorenkonto und das Sonderhauptbuchkonto. Die Umsatzsteuer müssen Sie in einer separaten Belegposition erfassen. Das System bucht die Ausgangssteuer bei Debitoren bzw. die Vorsteuer bei Kreditoren auf das Vorsteuerkonto.

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Beim Bruttoausweis buchen Sie die Anzahlung einschließlich der Umsatzsteuer auf das Debitoren- bzw. Kreditorenkonto. Das System bucht die Anzahlung auf das Sonderhauptbuchkonto und die Umsatzsteuer auf das Ausgangssteuer- bzw. Vorsteuerkonto. Zur Verrechnung der Umsatzsteuer bucht das System den Umsatzsteuerbetrag zusätzlich auf ein Verrechnungskonto für Ausgangssteuer bzw. Vorsteuer (siehe folgende Abbildung aus kreditorischer Sicht).

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Ob der Ausweis netto oder brutto erfolgt, wird über das Sonderhauptbuchkonto für debitorische bzw. kreditorische Anzahlungen entschieden. Dort geben Sie ein entsprechendes Kennzeichen im Feld Steuerkategorie ein.

Im Beleg können Sie den Ausweis der Anzahlung anhand der einzelnen Belegpositionen anzeigen. Bei Anzahlungen mit Bruttoausweis werden durch das System zusätzliche Belegpositionen für die Umsatzsteuerverrechnung erzeugt.