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Verwendung

Sie können Ausgleichsvorgänge für einzelne Belege zurücknehmen. Durch die Rücknahme des Ausgleichs werden die Ausgleichsdaten aus den Belegzeilen entfernt (u.U. auch die Stornodaten aus dem Belegkopf). Die Belegänderungen werden protokolliert und können über die Änderungsbelege nachgewiesen werden.

Vorgehensweise

Um einen Ausgleich zurückzunehmen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie im Debitoren-, Kreditoren- oder Hauptbuchmenü die Funktion   Beleg   Ausgl. zurücknehmen   .  

  2. Geben Sie die Belegnummer des Ausgleichsbeleges, Buchungskreis und eventuell Geschäftsjahr ein.

  3. Lassen Sie sich mit   Springen   Zugehörige Posten   zunächst die Posten des Ausgleichsbelegs anzeigen. Sie gelangen in die Einzelpostenanzeige. Mit   Zurück gelangen Sie wieder in das Einstiegsbild.

  4. Im Einstiegsbild können Sie sich mit   Springen   Zugehörige Korrespondenz   eine Liste anzeigen lassen, aus der Sie ersehen können, ob zu den beteiligten Belegen Korrespondenzanforderungen erstellt wurden und ob diese bereits versendet wurden. Bereits reorganisierte, also gelöschte Korrespondenzanforderungen werden in dieser Liste nicht angezeigt.  

  5. Bei der Rücknahme eines Ausgleichsbeleges werden alle zugehörigen Korrespondenzanforderungen so markiert, daß erkennbar ist, daß sie an der Rücknahme eines Ausgleichsvorgangs beteiligt waren. Bereits reorganisierte, also gelöschte Korrespondenzanforderungen werden nicht markiert.

    Mit Zurück gelangen Sie wieder auf das Einstiegsbild.

  6. Mit der Funktion   Ausgleich   Zurücknehmen   können Sie nun die Funktion ausführen. Sollten Korrespondenzanforderungen erstellt worden sein, so werden Sie gefragt, ob bei diesen Anforderungen das Kennzeichen   Erledigt gesetzt werden soll, um ein späteres Versenden zu verhindern.

Hinweis Hinweis

Sie können in einer weiteren Abfrage entscheiden, ob der Ausgleichsbeleg storniert werden soll. Andernfalls bleibt dieser ebenfalls als offener Posten im System, um mit anderen Posten ausgeglichen zu werden.

Eine Ausnahme hierbei bilden die Ausgleichsvorgänge in Drittwährung. Ausgleichsbelege mit Kursdifferenzen und Ausgleichsvorgänge, an denen nettogebuchte Belege beteiligt waren: In diesen Fällen wird der Storno des Ausgleichsbelegs bei der Rücknahme des Ausgleichs vom System durchgeführt.

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Mit der Funktion Rücknahme Scheckzahlung wird zusätzlich zur Rücknahme des Ausgleichsvorgangs der Zahlungsbeleg storniert und der zugehörige Scheck im Scheckregister mit einem Ungültigkeitsgrund entwertet. Weitere Informationen dazu finden Sie in Scheckverwaltung .

Ende des Hinweises