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 Ermittlung der mahnbaren Konten und Posten Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Die Funktion ermittelt, welche Konten und Geschäftspartner gemahnt werden und welche überfälligen Posten bestehen.

Funktionsumfang

Die Ermittlung der mahnbaren Konten und Posten erfolgt in zwei Schritten. Zunächst überprüft das Mahnprogramm die Konten und anschließend die Posten.

Verarbeitung der Konten

Das Mahnprogramm überprüft wie folgt, ob ein Konto zu mahnen ist:

  • Es überprüft anhand des Mahnverfahrens (Feld Mahnverfahren ) und des Feldes Letzte Mahnung im Debitorenstammsatz, ob das Verzugsdatum bzw. das Datum des letzten Mahnlaufs weit genug zurückliegt.

  • Es überprüft anhand des Feldes Mahnsperre im Debitorenstammsatz, ob das Konto für Mahnungen gesperrt ist.

Nach diesen Prüfungen wird das betreffende Konto entweder für Mahnungen freigegeben oder zurückgewiesen. Wenn das Konto für die Mahnung freigegeben wird, verarbeitet das Mahnprogramm alle offenen Posten, die vor oder an dem im Feld Belege gebucht bis angegebenen Datum auf dieses Konto gebucht worden sind.

  1. Es überprüft bei jedem offenen Posten eines Kontos, ob

    1. der offene Posten für Mahnungen gesperrt ist

    2. der offene Posten gemäß dem Ausstellungsdatum, dem Basisdatum, den Zahlungsbedingungen und den Kulanztagen überfällig ist

    Nach diesen Prüfungen wird der betreffende offene Posten entweder für Mahnungen freigegeben oder zurückgewiesen. Wenn er für die Mahnung freigegeben wird, berechnet das Mahnprogramm folgendes:

  2. Wieviel Tage ist der offene Posten im Verzug?

  3. Welche Mahnstufe hat der offene Posten gemäß dem Mahnverfahren und den darin festgelegten Mahnstufen?

Bei diesen Berechnungen werden für ein Konto offene Posten mit bestimmten Mahnstufen ermittelt, wobei die höchste Mahnstufe eines offenen Postens die Mahnstufe des Kontos bestimmt.

Verarbeitung der Posten

Nachdem das Mahnprogramm festgestellt hat, welche offenen Posten gemahnt werden, und eine Mahnstufe für das Konto bestimmt hat, verarbeitet es jedes Konto wie folgt:

  • Hat der Debitor (oder Kreditor) einen Sollsaldo bezüglich überfälliger Posten und aller offenen Posten? Ist dies nicht der Fall, wird er nicht gemahnt.

  • Übersteigen der Gesamtmahnbetrag und sein Anteil an allen offenen Posten den Mindestbetrag und die Prozentgrenze der Mahnstufe des Mahnverfahrens? Diese Mindestbeträge sind für jedes Mahnverfahren, jede Währung und jede Mahnstufe festgelegt und können auch den Wert Null haben (kein Mindestbetrag erforderlich).

  • Hat sich die Mahnstufe des Kontos oder der überfälligen Posten seit dem letzten Mahnlauf erhöht? Wenn nicht, sind neue offene Posten vorhanden, die gemahnt werden müssen (mit vorhergehender Mahnstufe 0)? Wenn nicht, ist im Mahnverfahren für diese Stufe eine Wiederholung der Mahnung festgelegt? Wenn alle diese drei Fragen mit Nein beantwortet werden, wird das Konto nicht gemahnt.

Nachdem das Konto für die Mahnung freigegeben worden ist, wird das nächste Konto in der gleichen Weise überprüft.

Am Ende dieser Verarbeitungsschritte faßt das Programm die Konten und offenen Postens, für die es eine Mahnung vorschlägt, in einer Liste zusammen (dem Mahnvorschlag). Anhand der höchsten Mahnstufe eines offenen Postens in einem Konto ordnet das Programm diesem Konto eine Mahnstufe zu.