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Einsatzmöglichkeiten

Wenn Sie einen fehlerhaften Beleg eingegeben haben, können Sie den Beleg stornieren, wobei die offenen Posten ausgeglichen werden.

Ein Beleg kann nur storniert werden, wenn

  • er keine ausgeglichenen Positionen enthält,

  • er nur Debitoren-, Kreditoren- und Sachkontenpositionen enthält,

  • er mit der Finanzbuchhaltung gebucht wurde

  • alle eingegebenen Werte (wie Geschäftsbereich, Kostenstelle und Steuerkennzeichen) noch gültig sind.

    Hinweis Hinweis

    Wenn eine Belegposition des Ursprungsbelegs ausgeglichen wurde, kann ein Storno nur durchgeführt werden, nachdem der Ausgleich zurückgenommen wurde. Informationen zum Ausgleichen finden Sie in FI - Hauptbuchhaltung sowie in FI - Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung .

    Ende des Hinweises

Integration

Belege aus dem Vertrieb (SD) nehmen Sie durch eine Gutschrift zurück. Belege aus der Materialwirtschaft (MM) sollten Sie mit der dort angebotenen Funktion stornieren, da mit der Funktion in der Finanzbuchhaltung nicht alle notwendigen Werte zurückgesetzt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Dokumenten zu diesen Anwendungen.

Funktionsumfang

Es gibt zwei Arten, nach denen die Verkehrszahlen beim Belegstorno fortgeschrieben werden:

  • Der Beleg und der Stornobeleg erhöhen die Verkehrszahlen des Kontos im Soll und im Haben um den gleichen Betrag.

  • Nach dem Storno eines Beleges stellt sich der Kontenstand der angesprochenen Konten so dar, als sei der Beleg nie gebucht worden ( Negativbuchung ).

Einschränkungen

In der Regel buchen Sie den Stornobeleg in derselben Buchungsperiode des entsprechenden Ursprungsbelegs. Ist die Buchungsperiode des Ursprungsbelegs jedoch bereits geschlossen, müssen Sie im Feld Buchungsdatum ein Datum eingeben, das in einer offenen (z.B. der aktuellen) Buchungsperiode liegt.