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 Anzahlungen und Steuer Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ihres Landes haben Sie für Anzahlungen Umsatzsteuer zu buchen oder nicht. Falls Sie generell keine Umsatzsteuer zu buchen haben, können Sie die Felder für die Steuerangaben über das Sonderhauptbuchkonto (Anzahlungskonto) folgendermaßen ausblenden:

Sie können die Stammsätze mit einer Kontogruppe anlegen, über die das Feld Steuerkategorie für den Stammsatz ausgeblendet wird. Das Feld kann dann beim Anlegen des Stammsatzes nicht gefüllt werden.

Das gleiche Ziel erreichen Sie, indem Sie das Feld Steuerkategorie im Stammsatz nicht füllen. Dadurch werden alle Felder zur Umsatzsteuer in den Erfassungsbildern ausgeblendet. Weitere Informationen zur Gestaltung der Bildschirmbilder finden Sie im Abschnitt "Sachkontenstammdaten" in der Dokumentation FI - Hauptbuchhaltung .

Netto- oder Bruttoausweis der Anzahlungen

Wenn Sie Umsatzsteuer zu buchen haben, müssen Sie festlegen, ob die Anzahlung auf den Kontokorrent- und Sonderhauptbuchkonten ohne oder mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden soll.

Beim Nettoausweis wird die Anzahlung ohne Umsatzsteuer auf dem Kontokorrent- und dem Anzahlungskonto gebucht. Die Umsatzsteuer wird auf dem Vor- oder Ausgangssteuerkonto gebucht.

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Beim Bruttoausweis wird die Anzahlung einschließlich der Umsatzsteuer auf dem Kontokorrent- und dem Anzahlungskonto gebucht. Die Umsatzsteuer wird auf dem Vor- oder Ausgangssteuerkonto gebucht. Zur Verrechnung der Steuer wird der Betrag zusätzlich auf einem Umsatzsteuerverrechnungskonto mitgebucht.

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Der Bruttoausweis hat den Vorteil, daß der Anzahlungsbetrag auf den Kontokorrentkonten einschließlich der Umsatzsteuer ausgewiesen wird und Sie somit immer den gesamten Betrag der Verbindlichkeit oder Forderung angezeigt bekommen.

Ob der Ausweis grundsätzlich netto oder brutto erfolgt, entscheiden Sie über die Anzahlungskonten. Dort geben Sie ein entsprechendes Kennzeichen in das Feld für die Steuerbehandlung ein.

Kennzeichen für den Ausweis der Steuer

Ausweis

Kennzeichen

erhaltene Anzahlungen, brutto

+B

erhaltene Anzahlungen, netto

+

geleistete Anzahlungen, brutto

-B

geleistete Anzahlungen, netto

-

Ausweis in der Bilanz

Beim Nettoausweis wird die Anzahlung netto in der Bilanz ausgewiesen.

Beim Bruttoausweis müssen Sie die Anzahlungskonten mit den entsprechenden Umsatzsteuerverrechnungskonten auf eine Bilanzposition führen. Dadurch werden die Anzahlungen netto ausgewiesen.

Voraussetzung ist, daß Sie für jedes Anzahlungskonto (Sonderhauptbuch-Kennzeichen) ein separates Verrechnungskonto für die Umsatzsteuer führen. Verrechnungskonten werden in der Regel mit Offene-Posten-Verwaltung geführt. Für die Verrechnungskonten für die Umsatzsteuer sollten Sie diese Option nicht wählen. Da die Konten nur automatisch bebucht werden, ist eine Kontrolle über die offenen Posten nicht erforderlich.

Beispiel Beispiel

Sie führen Anzahlungskonten getrennt nach verbundenen und nichtverbundenen Unternehmen für allgemeine Anzahlungen und Anzahlungen auf immaterielle Anlagen. Sie buchen die Anzahlungen nach dem Bruttoverfahren und wollen sie in der Bilanz netto ausweisen. Dazu benötigen Sie vier Verrechnungskonten für die Vorsteuerverrechnung getrennt nach Anzahlungsart und verbundenen und nichtverbundenen Unternehmen.

Ende des Beispiels.

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Die Umsatzsteuerbuchung erfolgt automatisch. Das heißt, das System ermittelt die Umsatzsteuer- und Verrechnungskonten beim Buchen. Sie müssen die Nummern der Konten vorher im System hinterlegen. Die Verrechnungskonten sind dabei zu differenzieren nach den Kriterien Anzahlungsart (z.B. Sonderhauptbuch-Kennzeichen I, A) und verbundene und nichtverbundene Unternehmen. Dazu können Sie beim Eingeben der Nummern der Sonderhauptbuchkonten einen zweistelligen Schlüssel angeben, der diese Informationen zusammenfaßt. Beim Erfassen der Verrechnungskonten für die Umsatzsteuer geben Sie diesen Schlüssel zur Differenzierung ein.

Beispiel Beispiel

Sie geben für die nichtverbundenen Unternehmen für die Anzahlungen auf Anlagen den Schlüssel A und für die Anzahlungen auf immaterielle Anlagen I ein. Für die verbundenen Unternehmen geben Sie die Schlüssel AV und IV ein. Diese Schlüssel verwenden Sie, um die Konten für die Umsatzsteuerverrechnung zu differenzieren.

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Ende des Beispiels.