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  Ändern Beleg Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Sie können bereits gebuchte Belege ändern. Jedoch sind daran bestimmte Bedingungen geknüpft, die systemintern vorgegeben sind. Dies ist erforderlich, da beliebige Änderungen an Belegen zu unerwünschten Manipulationen führen können und dadurch Abstimmarbeiten nicht mehr möglich sind.

Sie können darüber hinaus eigene Bedingungen in Form von firmenspezifischen Belegänderungsregeln definieren. SAP empfiehlt jedoch, die Standardregeln zu übernehmen.

Hinweis Hinweis

Sie können Belege aufrufen und ändern oder aber die Einzelposten zu einem Konto ändern. Wenn Sie die Einzelposten zu einem Konto ändern möchten, muss das Konto mit Einzelpostenanzeige geführt werden. Die Änderungsregeln gelten nicht nur für das Ändern von Belegen, sondern auch für das Ändern von Einzelposten.

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Funktionsumfang

Das System schützt bestimmte Felder eines gebuchten Belegs vor Änderungen. Zu diesen Feldern zählen u.a. der Buchungsbetrag , Konto , Buchungsschlüssel , Geschäftsjahr und Steuerbetrag . Diese Felder sind nicht änderbar, da sie bereits zur Fortschreibung von Kontensalden führten.

Andere Felder werden bei bestimmten Vorgängen vor Änderungen geschützt. Beim Nettoverfahren können Sie z.B. beim Buchen der Zahlung den Skontobetrag nicht ändern.

Bei den Feldern, die grundsätzlich geändert werden können, hängt die Änderungsmöglichkeit von folgenden Faktoren ab:

  • Welche Änderungsregeln für Belege hat der Systemverwalter definiert?

  • Welche anderen SAP-Anwendungen sind installiert (z.B. Controlling oder Materialwirtschaft)?

  • Wie ist die Konfiguration dieser Anwendungen?

Bei einigen Feldern verhindert das System ein Ändern abhängig davon, ob Sie bestimmte Anwendungen einsetzen. Beispielsweise können Sie die Kontierung auf eine Kostenstelle nicht mehr ändern, wenn Sie die Kostenstellenrechnung einsetzen.

Alle Belegänderungen werden protokolliert. Dies gilt auch für Änderungen an den Muster- und Dauerbuchungsurbelegen.

Hinweis Hinweis

Bei Muster- und Dauerbuchungsurbelegen können Sie jederzeit alle Zusatzkontierungen ändern. Die genannten Einschränkungen gelten bei diesen speziellen Belegen nicht.

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Sie können die Änderungen zu einem Beleg in der Belegübersicht anzeigen.