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 Besonderheiten bei Anzahlungsanforderungen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Beim Buchen einer Anzahlungsanforderung erstellt das System einen buchhalterisch nicht wirksamen Beleg. Der Beleg ist ein Merkposten, der daran erinnert, daß eine Anzahlung zu leisten ist. Er führt nicht zur Fortschreibung der Verkehrszahlen.

Für die Anzahlungsanforderung werden eine oder mehrere Belegpositionen auf dem Debitoren- bzw. Kreditorenkonto erfaßt, ohne daß eine Gegenbuchung vorgenommen wird. Daher führt das System keine Null-Saldo-Prüfung durch.

Der Beleg weist neben den Positionen der Anzahlungsanforderung auch den Umsatzsteuerbetrag aus, sofern die Anzahlung umsatzsteuerpflichtig ist. Der Umsatzsteuerbetrag wird bei der Buchung der Anzahlung gebucht.

Anzahlungsanforderungen führen zwar nicht zur Fortschreibung der Verkehrszahlen auf dem Debitoren- bzw. Kreditorenkonto, sie sind aber als Einzelposten zum Debitoren bzw. Kreditor aufrufbar.

Beim Buchen einer Anzahlungsanforderung ordnet das System die Einzelposten einem Sonderhauptbuchkonto zu. Über dieses Konto können Sie sich jederzeit einen Überblick über alle zu leistenden Anzahlungen verschaffen.

Das System vermerkt, welchen Konten Anzahlungsanforderungen zugeordnet sind. Dazu ordnet es die Belegnummer der Anzahlungsanforderung den entsprechenden Konten in einer Index-Tabelle zu. In der folgenden Abbildung sehen Sie ein Beispiel aus kreditorischer Sicht:

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