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 Sonderhauptbuchkonten Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Für jeden Sonderhauptbuchvorgang benötigt das System innerhalb eines Kontenplans ein Sonderhauptbuchkonto. Das Konto ist abhängig von der Kontoart (Debitor oder Kreditor), dem Sonderhauptbuch-Kennzeichen und dem Abstimmkonto festzulegen.

Beispiel Beispiel

Sie buchen in Ihrem System geleistete Anzahlungen. Dabei wollen Sie allgemeine Anzahlungen (Sonderhauptbuch-Kennzeichen A) von Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Sonderhauptbuch-Kennzeichen I) unterscheiden. Dazu benötigen Sie zwei Sonderhauptbuchkonten: Ein Konto für die allgemeinen Anzahlungen (z.B. Kontonummer 159000) und ein Konto für die Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Kontonummer 159001). Sie legen fest, welche Konten bei welchem Vorgang bebucht werden sollen, indem Sie die Konten getrennt nach Kontoart, Sonderhauptbuch-Kennzeichen und Abstimmkonto (z.B. Kontonummer 160000) ins System eingeben.

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Die Angabe der Konten ist kontenplanabhängig. Es ist daher immer eine Änderung der ausgelieferten Vorgaben erforderlich, wenn Sie nicht den ausgelieferten Kontenplan verwenden. Eine Änderung ist auch erforderlich, wenn Sie andere Kontonummern für Ihre Abstimmkonten benutzen. Im Standardsystem wird jeweils ein landesspezifischer Kontenplan verwendet.

Beispiel Beispiel

Das Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" kann z.B. in Deutschland die Nummer 160000 und das Sonderhauptbuchkonto "geleistete Anzahlungen" die Nummer 159000 haben. Falls Sie in Ihrem Unternehmen für diese Konten andere Nummern verwenden, ist eine Änderung der Standardeinstellung erforderlich.

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