Beispiel: Zuordnung Sachkonto-Finanzposition 
Ausschlaggebend für die Zuordnung von Sachkonten zu Finanzpositionen ist nicht der kaufmännische Charakter des Sachkontos, sondern seine Position im Prozeßablauf einer Einnahme oder Ausgabe:
Konten, die eine Einnahme oder Ausgabe sachlich begründen, müssen mit einer Finanzposition mit der Steuerung Finanzvorgang 30 /Positionstyp 2 (Einnahme) oder Finanzvorgang 30 /Positionstyp 3 (Ausgabe) verknüpft sein. Nur hieran erkennt das System, daß es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. In diesem Sinne begründen auch Material- und Anlagenbestandskonten Ausgaben und benötigen diese Steuerung.
Bank- und Kassenkonten weisen einen Geldbestand aus. Diesen Konten muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 90 und dem Positionstyp 2 oder 3 zugeordnet werden. Scheck- und Bankverrechnungskonten sollten mit dem Finanzvorgang 80 und dem Positionstyp 2 oder 3 ausgesteuert werden. Bei diesen Konten ist die Angabe eines Positionstyps zwar techmisch notwendig, die Ausprägung 2 oder 3 hat in diesem Fall aber keine steuernde Wirkung.
Abstimmkonten für Debitoren und Kreditoren begründen den Status 'Rechnung' und benötigen eine Finanzposition mit dem Finanzvorgang 60 . Eine Differenzierung nach Einnahmen und Ausgaben ist für das System nicht relevant, dient aber der Übersichtlichkeit der Zuordnung.
Das Verrechnungskonto Wareneingang/Rechnungseingang benötigt eine Finanzposition Finanzvorgang 40 /Positionstyp 3 .
Beispielzuordnung Sachkonto- Finanzposition/Steuerungsparameter
Konto |
Finanzvorgang |
Positionstyp |
Erlöse |
30 |
2 |
Aufwand |
30 |
3 |
WE/RE |
40 |
3 |
Scheckverrechnung/Bankverrechnung |
80 |
2/3 |
Bank/Kasse |
90 |
2/3 |
Forderungen |
60 |
2 |
Verbindlichkeiten |
60 |
3 |
Vorsteuer |
30 |
2 |
Ausgangssteuer |
30 |
3 |
Skontoertrag |
30 |
2/3 |
Skontoaufwand |
30 |
2/3 |
Preisdifferenzkonten |
30 |
2/3 |
Vorräte/Anlagen: |
||
- Zugang |
30 |
2 |
- Abgang |
30 |
3 |