Show TOC

 Mahnen von Gutschriften Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Vorhandene Gutschriften können Sie im Mahnlauf mit ausstehenden Rechnungen verrechnen. Die Verrechnung hat Auswirkungen auf die Ermittlung der Fälligkeit und der Mahnstufe. Dabei sind grundsätzliche debitorische und kreditorische Gutschriften zu unterscheiden.

Funktionsumfang

Debitorische Gutschriften

Für die Ermittlung der Fälligkeit gilt, daß eine Gutschrift immer sofort zum Basisdatum fällig ist, es sei denn, es handelt sich um eine valutierte oder rechnungsbezogene Gutschrift. Das heißt, für das Mahnen von Gutschriften hat es keine Auswirkung, wenn Sie nur eine Zahlungsbedingung in eine Belegposition manuell eingeben.

Um Zahlungsbedingungen für das Mahnen zu berücksichtigen, müssen Sie entweder einen Rechnungsbezug herstellen oder eine valutierte Gutschrift erfassen. Für eine valutierte Gutschrift ist ein V in das Feld für den Rechnungsbezug einzugeben. Die Gutschrift ist fällig, wenn das Basisdatum plus der maximalen Anzahl der Tage überschritten ist.

Für die Ermittlung der Mahnstufe gilt folgendes:

  • Bei rechnungsbezogenen Gutschriften wird die Mahnstufe der Rechnung übernommen, wenn sie im Mahnvorschlag enthalten ist.

  • Alle anderen fälligen Gutschriften erhalten die höchste Mahnstufe, die für das entsprechende Konto ermittelt wurde. Das heißt, daß diese fälligen Gutschriften mit den ältesten Rechnungen verrechnet werden. Eventuell kommt es durch die Gutschriften zu einer Verringerung der Mahnstufe. Die Mahnstufe wird zwar im Posten fortgeschrieben, sie hat aber keine Auswirkung mehr auf die Mahnstufenermittlung.

Kreditorische Gutschriften

Kreditorische Gutschriften ohne Rechnungsbezug, valutierte kreditorische Gutschriften sowie Kreditor-Rechnungen werden wie die debitorischen behandelt.

Kreditorische Gutschriften mit Rechnungsbezug hingegen erhalten die gleiche Mahnstufe wie die Rechnung. Stellen Sie sicher, daß auch die Rechnung für den Mahnlauf selektiert wird. Ansonsten wird die Kreditor-Gutschrift wie eine debitorische Forderung behandelt.