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Dokumentation zur VorgehensweiseNachbewertung zu Isttarifen durchführen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Voraussetzungen

Bevor Sie die Nachbewertung zu Isttarifen vornehmen, sollten Sie folgende Schritte durchführen:

  1. SAP empfiehlt, die Periodensperre für die Leistungsverrechnung im Ist (RKL) zu setzen.

  2. Setzen Sie die Periodensperre für die indirekte Leistungsverrechnung im Ist (RKIL), damit die nachfolgenden Schritte auf feststehenden Kosten vorgenommen werden. Sollte es doch erforderlich sein, vor der Abrechnung in die Finanzbuchhaltung weitere Leistungsverrechnungen vorzunehmen, müssen Sie die folgenden Schritte erneut durchführen.

  3. Wenn es CO-interne Empfänger mit Regeln zur periodischen Abrechnung (PER-Regeln) gibt, berechnen Sie die Zuschläge. Die prozentuale Zuschlagsberechnung darf in diesem Fall nicht für Sekundärkostenarten erfolgen.

  4. Wenn es CO-interne Empfänger mit PER-Regeln gibt, führen Sie die CO-interne Abrechnung durch. Das System rechnet alle CO-Objekte ab, die interne Empfänger haben.

  5. Führen Sie die Splittung durch.

  6. Führen Sie die Tarifermittlung durch. Der Isttarif bildet die Grundlage für die Nachbewertung.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie zum Nachbewerten zu Isttarifen

    von

    folgenden Menüpfad

    Innenaufträgen

    im Menü der Innenaufträge   Istbuchungen   Periodenabschluss   Nachbewertung Isttarife   Einzelbearbeitung   bzw. Sammelbearbeitung

    Objekten der Kostenträgerrechnung

    im Periodenabschluss zum relevanten Objekt   Nachbewertung Isttarife   Einzelbearbeitung   bzw. Sammelbearbeitung

    Objekten des Projektsystems

    im Bereichsmenü Realisierung   Periodenabschluss   Gemeinkosten   Nachbewertung Isttarife   Einzelbearbeitung   bzw. Sammelbearbeitung

    Achtung Achtung

    Wenn Sie bei Einsatz der Kostenträgerhierarchie die auf die Kostenträgerhierarchie gebuchten Istkosten verteilen, soll die Nachbewertung von Leistungen, die zu Kostenträgerknoten einer Kostenträgerhierarchie gebucht wurden, stets vor der Verteilung erfolgen.

    Ende der Warnung.
  2. Führen Sie nach der Nachbewertung zu Isttarifen folgende Schritte aus:

    1. Wenn es keine CO-internen Empfänger mit PER-Regeln gibt, berechnen Sie nun die Zuschläge. Die Zuschlagsberechnung darf auch für sekundäre Kostenarten erfolgen.

    2. Setzen Sie die Periodensperre für die Nachbewertung (RKLN).

    3. Führen Sie die Abrechnung für alle Empfänger durch. Dies ist auf jeden Fall erforderlich, da nur auf diesem Weg Nachbewertungsdaten von einem nachbewerteten CO-Objekt an weitere CO-Objekte weitergereicht werden können.

    4. Führen Sie nach Bedarf Berichte aus. Ihre Daten sind nach der Abrechnung wieder konsistent.

Ergebnis

Die Ergebnisse der Nachbewertung werden in einer Liste ausgewiesen. Der Kopf der Liste enthält neben den Selektionskriterien und Verarbeitungsparametern folgende Daten:

  • Verarbeitungsstatus (Testlauf, Echtlauf)

  • Anzahl Nachrichten

  • Anzahl selektierter Objekte, deren Status keine Nachbewertung erlaubt (mit Fehlermeldung)

  • Anzahl bearbeiteter Objekte

    Hinweis Hinweis

    Es findet keine Änderung der Belastung statt, wenn

    • keine Leistung aufgenommen wurde

    • kein Isttarif existiert

    • das Objekt bereits mit dem Isttarif bewertet wurde

    • auf die zu entlastende Kostenstelle aufgrund ihres aktuellen Status nicht gebucht werden kann

    Ende des Hinweises