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 Erfassung von Senderleistungen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Sie können Leistungen erfassen, die als indirekt verrechenbar (Leistungsartentyp 3: manuelle Erfassung, indirekte Verrechnung) oder als nicht verrechenbar (Leistungsartentyp 4: manuelle Erfassung, keine Verrechnung) gekennzeichnet sind.

  • Indirekt verrechenbare Leistungen erfassen Sie, um den Mengenfluß für die indirekte Leistungsverrechnung festzulegen. Sie erfassen die Leistungsmenge auf der Senderkostenstelle oder dem Sendergeschäftsprozeß.

Im Rahmen der indirekten Leistungsverrechnung wird die Leistungsmenge auf die Empfängerkostenstellen gemäß deren Bezugsgrößen verteilt ( Siehe auch: Indirekte Leistungsverrechnung ).

  • Nicht verrechenbare Leistungen erfassen Sie auf Kostenstellen oder Geschäftsprozessen, die nicht über die Leistungsverrechnung entlastet werden. Die von der Kostenstelle erbrachte Leistungsmenge dient als Basis für die Kostenkontrolle. Mit Hilfe der nicht verrechenbaren Leistung und der geplanten Leistung können Sie einen Beschäftigungsgrad und somit Sollkosten und Abweichungen ermitteln.

Hinweis Hinweis

Bei der Erfassung von Senderleistungen können Sie für folgende Senderobjekte Leistungen erfassen:

Ende des Hinweises
  • Geschäftsprozeß

  • Kostenstelle/Leistungsart

Beispiel Beispiel

In einem Handelsunternehmen fallen beim Verkauf von Produkten auf einer Vertriebskostenstelle variable Kosten pro verkaufter Produkteinheit an. Die Entlastung der Vertriebskostenstelle an ein Ergebnisrechnungsobjekt erfolgt nicht über direkte innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Die Kosten bleiben auf der Kostenstelle erhalten, sofern Sie die Komponenten OPA (Aufträge) und PCA (Profit-Center-Rechnung) nicht im Einsatz haben und darüber eine Entlastung erfolgen kann.

Ende des Beispiels.

Siehe auch

Senderleistungen erfassen

Senderleistungen anzeigen

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