Ist eine Forderung zweifelhaft oder uneinbringlich, buchen Sie eine Einzelwertberichtigung oder schreiben die Forderung ab.
Lesen Sie dazu Einzelwertberichtigung .
Zum Bilanzstichtag können Sie außerdem für die nicht vorhersehbaren allgemeinen Ausfallrisiken vorsorglich Pauschalwertberichtigungen vornehmen.
Lesen Sie dazu Pauschalwertberichtigung .