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 Bürgschaften zurücknehmen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Nachdem die Fälligkeit einer Bürgschaft erreicht ist, können Sie sie zurücknehmen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie   Beleg   Sonderhauptbuchvorg.   Stat.Buchg.   zurück.

  2. Es wird ein Bildschirmbild angezeigt, auf dem Sie die Belegkopfdaten für den Buchungsbeleg und Daten für die Selektion der Bürgschaften eingeben.

  3. Geben Sie die Belegkopfdaten und die benötigten Selektionsdaten ein.

  4. Sie müssen das Sonderhauptbuchkonto für gegebene und erhaltene Bürgschaften angeben. Alle anderen Selektionskriterien sind optional.

    MitENTER gelangen Sie auf das nächste Bildschirmbild. Die selektierten Bürgschaften werden angezeigt.

  5. Wählen Sie die gewünschten Bürgschaften aus, indem Sie + in die erste Spalte eingeben.

  6. Wählen Sie   Buchen   Beleg   , um die Bürgschaften zurückzunehmen.