Zuordnung von Immobilienobjekten 
Die Zuordnung von Immobilienobjekten(aus der Komponente Immobilien (RE) ) zu Profitcentern ist notwendig, um die aus der Finanzbuchhaltung kommenden primären Kosten und deren Weiterverrechnung innerhalb des Controlling auf Profitcentern ausweisen zu können.
Folgende Immobilienobjekte können Profitcenter zugeordnet werden:
Abrechnungseinheiten
Gebäude
Verwaltungsverträge
Grundstücke
Mieteinheiten
Mietverträge
Wirtschaftseinheiten
Im Anwendungsmenü ordnen Sie die Immobilienobjekte folgendermaßen zu:
für die klassische Profitcenter-Rechnung unter
für die neue Hauptbuchhaltung unter
Wie Sie bei der Zuordnung von Immobilienobjekten vorgehen, ist im Einführungsleitfaden (IMG) der klassischen Profitcenter-Rechnung bzw. der neuen Hauptbuchhaltung beschrieben im Abschnitt Zuordnung von Kontierungsobjekten zu Profitcentern .