Zuordnung von Kostenstellen 
Die Zuordnung von Kostenste ll en zu Profitcentern ist notwendig, um alle primären Kosten aus der Finanzbuchhaltung und die sekundären Verrechnungen innerhalb der Kostenstellenrechnung auf Profitcentern ausweisen zu können.
Zusätzlich werden mit der Zuordnung einer Kostenstelle implizit alle dieser Kostenstelle zugeordneten Anlagen dem Profitcenter zugeordnet (siehe Zuordnung von Anlagen ).
Achtung
Ist eine Anlage über einen Innenauftrag einem anderen Profitcenter zugeordnet als über die Kostenstelle, wird das Profitcenter des Innenauftrages in die Profitcenter-Rechnung übernommen.
Im Anwendungsmenü ordnen Sie die Kostenstellen folgendermaßen zu:
für die klassische Profitcenter-Rechnung unter
für die neue Hauptbuchhaltung unter
Wie Sie bei der Zuordnung von Kostenstellen vorgehen, ist im Einführungsleitfaden (IMG) der klassischen Profitcenter-Rechnung bzw. der neuen Hauptbuchhaltung beschrieben im Abschnitt Zuordnung von Kontierungsobjekten zu Profitcentern .
Die Zuordnung der Kostenstellen soll anhand einiger Beispiele verdeutlicht werden:
Falls Sie eine Profitcenter-Einteilung nach Standorten vornehmen, können Sie die Kostenstellen eines Standortes dem entsprechendem Profitcenter in der Regel problemlos zuordnen.
Falls Sie eine Profitcenter-Einteilung nach Produktgruppen vornehmen, kann es vorkommen, dass eine Fertigungskostenstelle für mehrere dieser Produktgruppen Leistungen erbringt. Diese Kostenstellen können Sie z.B. einem Profitcenter Fertigung A zuordnen. Erbringt die Kostenstelle dann Leistungen für einen Produktionsauftrag, so wird das Profitcenter Fertigung A ebenso entlastet wie die Kostenstelle. Am Periodenende bleiben auf dem Profitcenter daher nur die Unter-/Überdeckungen der zugeordneten Kostenstellen als Saldo stehen. Diese können dann entweder von der Kostenstelle (z.B. auf ein Ergebnisobjekt) weiterverrechnet werden oder direkt in der klassischen Profitcenter-Rechnung bzw. der neuen Hauptbuchhaltung auf die Profitcenter der entsprechenden Produktgruppen verrechnet werden.
Verwaltungskostenstellen können oft nicht eindeutig einem Profitcenter zugeordnet werden. Man kann sie beispielsweise einem Service-Profitcenter oder einem Verrechnungs-Profitcenter zuordnen. Die anfallenden Verwaltungskosten werden dann auf diesem Profitcenter verdichtet. Am Periodenende können auch diese Kosten entweder von der Kostenstelle (z.B. auf ein Ergebnisobjekt) weiterverrechnet werden (Service-Profitcenter) oder direkt innerhalb der klassischen Profitcenter-Rechnung bzw. der neuen Hauptbuchhaltung auf die betroffenen Profitcenter umgelegt oder verteilt werden (Verrechnungs-Profitcenter). In beiden Fällen wird das entsprechende Profitcenter am Periodenende entlastet.
Es wäre denkbar, Hilfskostenstellen, die am Periodenende vollständig entlastet werden, keinem Profitcenter zuzuordnen. Allerdings werden die entsprechenden Kosten dann auf dem Dummy-Profitcenter oder aber ohne Profitcenter fortgeschrieben, und die Abstimmung mit der Kostenstellenrechnung und Finanzbuchhaltung wird unnötig erschwert. Es wird daher empfohlen, alle Kontierungsobjekte zuzuordnen.
Weitere Informationen zum Dummy-Profitcenter bzw. zu Default-Profitcentern finden Sie
für die klassische Profitcenter-Rechnung unter Dummy-Profitcenter bzw.
für die neue Hauptbuchhaltung unter Dummy- und Default-Profitcenter