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 Cross-Docking-Entscheidung Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Definition

Eine Cross-Docking-Entscheidung ist eine Entscheidung, die entweder eine Cross-Docking-Verknüpfung zwischen einer Planbeleg position und einer Position eines Belegkandidaten herstellt, oder einen Beleg oder eine Position für Cross-Docking bestimmt , ohne eine Verknüpfung herzustellen.

Verwendung

Positionen von Planbelegen und Belegkandidaten verknüpfen

Entscheidungen, die Positionen von Planbelegen mit Positionen von Belegkandidaten verknüpfen, können als Teil der Prozesse im geplanten Cross-Docking oder im opportunistischen Cross-Docking angelegt werden. Sie können diese folgendermaßen anlegen:

  • Manuell durch den Lagerleiter angelegte Entscheidungen

    Sie können Cross-Docking planen und Verknüpfungen zwischen Belegen herstellen, indem Sie die Monitor -Methode Cross-Docking planen verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter Cross-Docking-Plan anlegen .

    Sie können die Cross-Docking-Planung auch im Hintergrund ausführen, indem Sie Cross-Docking-Entscheidungen akzeptieren, die das System vorschlägt. Weitere Informationen finden Sie unter Optimierung von Cross-Docking-Entscheidungen .

  • Automatisch vom System angelegte Entscheidungen

    Beim Anlegen eines Transportauftrags (TAs) für einen Eingangs- oder Ausgangsplanbeleg, der mit keinem Belegkandidaten verknüpft wurde, stellt das System die Verknüpfung her, indem es nach passenden offenen TAs sucht, die mit Belegkandidaten verbunden sind. Weitere Informationen finden Sie unter Opportunistisches Cross-Docking .

Belege oder Positionen für Cross-Docking bestimmen

Sie können Eingangs- und Ausgangsbelege oder -positionen für Cross-Docking mit der Monitor-Methode Für Cross-Docking vorsehen bestimmen.

Bei einem Eingangsbeleg/einer Eingangsposition wird durch die Cross-Docking-Bestimmung beim Wareneingang ein TA zur Einlagerung in den Cross-Docking-Lagertyp angelegt.

Wenn bei der Bestimmung eines Ausgangsbelegs/einer Ausgangsposition der Wareneingang für einen Eingangsbeleg oder eine Eingangsposition mit dem erforderlichen Ausgangsmaterial durchgeführt wird, wird der TA zur Einlagerung in den Cross-Docking-Lagertyp oder in den Warenausgangsbereich angelegt. Trotz Cross-Docking-Bestimmung werden jedoch Kommissionier-TAs vom Lager angelegt, um den Bedarf an Ausgangsmaterial zu decken (Kommissionierung bezieht sich auch auf generelle Auslagerung).

Weitere Informationen finden Sie unter Belege oder Belegpositionen für Cross-Docking bestimmen .

Hinweis Hinweis

Sie können Cross-Docking-Entscheidungen mit der Monitor-Methode Abbrechen stornieren. Weitere Informationen finden Sie unter Cross-Docking-Monitor-Methoden .

Ende des Hinweises

Struktur

Eine Cross-Docking-Entscheidung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Entscheidungsnummer

  • Entscheidungsart

  • Eingangs- und/oder Ausgangsbeleg(e) und -position(en)

  • Belegart

  • Entscheidungsstatus

  • Entscheidungsmenge

  • verarbeitete Menge an Eingangsmaterial

  • quittierte Menge an Eingangsmaterial

  • verarbeitete Menge an Ausgangsmaterial

  • Mengeneinheit der Entscheidung

  • Entscheidungsursprung

  • Materialdaten, einschließlich der Materialnummer, des Werks, des Lagerorts und der Bestandsqualifikation

  • Lagerbewegungsart des Ausgangsbelegs

Beispiel

Für ein Lager wurde im Customizing zweistufiges Cross-Docking erzwungen.

Der Lagerleiter verknüpft Position 10 der Anlieferung 180002452 mit Position 20 der Auslieferung 80001308 (4 Ladungen). Jede Ladung stellt eine Palette mit 10 Stück dar.

Die Felder der Entscheidung enthalten die folgenden Werte:

Bel.

Pos.

Bel.

Pos.

Status

Mng Ent.

Eing. verarb. Menge

Eing. quitt. Menge

Ausg. verarb. Menge

MEH

180002452

10

80001308

20

Offen

40

ST

Nachdem Lieferung 180002452 eingetroffen ist und der Wareneingang durchgeführt wurde, wird ein TA angelegt, um 40 Stück im Wareneingangsbereich abzuholen und in den Cross-Docking-Lagertyp einzulagern. Die Felder der Entscheidung enthalten nun folgende Daten:

Bel.

Pos.

Bel.

Pos.

Status

Mng Ent.

Eing. verarb. Menge

Eing. quitt. Menge

Ausg. verarb. Menge

MEH

180002452

10

80001308

20

Eingang abgeschl.

40

40

ST

Zu diesem Zeitpunkt löst die Freigabe von Lieferung 80001308 nicht die Erstellung eines TAs zur Kommissionierung aus, da keine quittierte Eingangsmenge vorhanden ist.

Nachdem der TA zur Einlagerung quittiert wurde, wird die Entscheidung folgendermaßen fortgeschrieben:

Bel.

Pos.

Bel.

Pos.

Status

Mng Ent.

Eing. verarb. Menge

Eing. quitt. Menge

Ausg. verarb. Menge

MEH

180002452

10

80001308

20

Eingang abgeschl.

40

40

40

ST

Nach der Freigabe von Lieferung 80001308 wird ein TA angelegt, um 40 Stück vom Cross-Docking-Lagertyp zum Warenausgangsbereich zu bewegen. Die Entscheidung enthält nun folgende Daten:

Bel.

Pos.

Bel.

Pos.

Status

Mng Ent.

Eing. verarb. Menge

Eing. quitt. Menge

Ausg. verarb. Menge

MEH

180002452

10

80001308

20

Abgeschl.

40

40

40

40

ST