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ProzessErmittlung des Stichprobenumfangs Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

Dieser Prozess zeigt beispielhaft, wie das System den Stichprobenumfang bei verschiedenen Prüfverfahren ermittelt.

Prozess

Das System bestimmt aus dem Prüfobjekttyp und den Eigenschaften die Prüfregelargumente, die für die Prüfung gelten. Diese Argumente können auch aus mehreren Prüfregeln stammen (siehe Vererbung der Prüfvorgaben). Die Prüfregelargumente legen das Prüfverfahren fest, das wiederum bestimmt, wie der Stichprobenumfang ermittelt wird.

Ermittlung des Stichprobenumfangs bei einer 100-%-Prüfung

Wenn die Prüfregelargumente vorgeben, dass keine Dynamisierung stattfindet und das Prüfverfahren 100-%-Prüfung festlegen, übernimmt das System als Stichprobenumfang den Losumfang.

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Ermittlung des Stichprobenumfangs bei einer Stichprobenprüfung

Im folgenden Beispiel legen die Prüfregelargumente Folgendes fest:

  • Das Prüfverfahren Stichprobenprüfung wird verwendet.

  • Als Stichprobenverfahren wird die Stichprobenart Stichprobenplan verwendet.

  • Der Stichprobenplan ist ein ISO-Stichprobenplan.

  • Es findet eine Dynamisierung statt.

  • Es wird ein Probenahmeverfahren verwendet.

Das System ermittelt daraufhin folgendermaßen den Stichprobenumfang:

  1. Die Dynamisierung legt fest, ob eine Prüfung stattfindet und mit welcher Schärfe die Prüfung stattfindet. Wenn keine Prüfung stattfindet (Skip), werden die folgenden Schritte nicht ausgeführt.

  2. Der Stichprobenplan legt fest, welche Menge unter dem vorgegebenen Losumfang und der im vorigen Schritt bestimmten Prüfschärfe geprüft werden muss und was die Bedingungen für eine Annahme oder Rückweisung sind.

  3. Das Probenahmeverfahren und gegebenenfalls die Probenahmeeinheit bestimmen, welche Menge unter dem vorgegebenen Losumfang und der Containerzahl geprüft werden muss und wie sich diese Menge auf einzelne Proben aufteilt. Dazu wertet das System die Probeziehanweisungen aus.

    Die Probeziehanweisung kann einen eigenen Stichprobenplan verwenden, um die Gesamtprobenmenge zu bestimmen. Im Probenahmeverfahren wird ein Stichprobenplan ausschließlich zur Bestimmung der Probenmenge verwendet, d. h., die Annahme- und Rückweisezahl aus dem Stichprobenplan werden ignoriert. Da die Probeziehanweisung ihre eigene Prüfschärfe, ihr eigenes Prüfniveau und ihre eigene annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL) enthält, wird der Stichprobenplan des Probenahmeverfahrens unabhängig von den anderen Prüfregelargumenten (AQL, Prüfschärfe aus der Qualitätslage) ausgewertet.

  4. Das System ergänzt die Daten aus Schritt 3 (Gesamtprobenumfang) mit Daten aus Schritt 2 (vorläufiger Stichprobenumfang). Zum Beispiel kann der Gesamtprobenumfang die Anzahl der Proben vorgeben, jedoch nicht den Umfang der einzelnen Probe. Dieser wird dann aus den Daten des vorläufigen Stichprobenumfangs ergänzt, der dann als Umfang der einzelnen Probe interpretiert wird. Umgekehrt kann das Probenahmeverfahren den Umfang der einzelnen Probe vorgeben, aber keine Angabe zur Anzahl der Proben machen. Dann wird der vorläufige Stichprobenumfang als Anzahl der Proben interpretiert. Wenn der Gesamtprobenumfang sowohl die Anzahl der Proben als auch der Umfang der einzelnen Proben enthält, wird der vorläufige Stichprobenumfang nicht berücksichtigt.

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.