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 Prozeßauftrag

Definition

Produktionsauftrag, der in der Prozeßfertigung verwendet wird.

Verwendung

Der Prozeßauftrag dient zur Herstellung von Materialien oder zur Erbringung von Leistungen zu einem bestimmten Termin in einer bestimmten Menge. Mit ihm werden Ressourcen beplant, die Prozeßauftragsabwicklung gesteuert und die Regeln für die Kontierung und Abrechnung festgelegt.

Struktur

Ein Prozeßauftrag besteht aus Vorgängen, die jeweils auf einer Primärressource ausgeführt werden. Ein Vorgang faßt mehrere Phasen zusammen.

Eine Phase ist ein in sich abgeschlossener Arbeitsschritt und beschreibt detailliert einen Teil des gesamten Herstellungsprozesses. Sie belegt während ihrer Ablaufzeit die Primärressource des übergeordneten Vorgangs.

Der zeitliche Ablauf des Herstellungsprozesses wird durch die Anordnung der Phasen zueinander festgelegt. Phasen können sequenziell, parallel und überlappend zueinander in Beziehung stehen.

Zu einem Vorgang bzw. einer Phase können mehrere Materialien geplant werden, die für die Ausführung des jeweiligen Verfahrensschritts benötigt werden.

Eine Phase enthält Vorgabewerte für Leistungen, mit denen Termine, Kapazitätsbedarfe und Kosten ermittelt werden können.

Zusätzlich zur Primärressource können zu Vorgängen und Phasen jeweils mehrere Sekundärressourcen geplant werden.

Eine Phase enthält mehrere Prozeßvorgaben mit Informationen, die für die Prozeßsteuerung relevant sind.

Integration

Ein Prozeßauftrag kann auf einem Planungsrezept basieren.

Ein Prozeßauftrag kann aus einem Planauftrag erzeugt werden.

Die Prozeßvorgaben einer Phase werden im Rahmen der Auftragsrealisierung an den Steuerrezeptempfänger übergeben, der die Informationen für die Prozeßsteuerung benötigt.

Bei der Freigabe eines Prozeßauftrags kann ein Prüflos für fertigungsbegleitende Prüfungen erzeugt werden.