Für die Bestandsführung ist es nicht nur von Bedeutung zu wissen, welche Menge eines Materials an einem bestimmten Lagerort oder in einem bestimmten Werk liegt, sondern es ist auch wichtig, eine detaillierte Auskunft über die Art der Bestände eines Materials zu erhalten. Beispielsweise kann sich ein Teil des Bestands in der Qualitätsprüfung befinden.
Im Materialstammsatz werden verschiedene Bestände auf Werks- und auf Lagerortebene für die laufende Periode und die Vorperiode geführt, wobei die Werksbestände (bis auf den Umlagerungsbestand und den Transitbestand auf Werksebene) als Summe aller Lagerortbestände ermittelt werden.
Nachfolgend werden die einzelnen Bestände des Materialstammsatzes erläutert.
Summe aller bewerteten Bestände des Materials. Er setzt sich zusammen aus allen firmeneigenen Beständen.
Firmeneigener Bestand, der sich körperlich am Lager befindet, bewertet ist und keinerlei Verwendungseinschränkungen unterliegt.
Firmeneigener Bestand, der sich in der Qualitätsprüfung befindet. Der Qualitätsprüfbestand ist bewertet, aber nicht frei verwendbar.
Firmeneigener Bestand, der nicht verwendet werden soll. Er ist für die Bestandsführung nicht frei verwendbar.
Firmeneigener Bestand eines chargenpflichtigen Materials, der sich körperlich am Lager befindet, bewertet ist, jedoch Verwendungseinschränkungen unterliegt. Der nicht freie Bestand wird nur bei aktiver Chargenzustandsverwaltung verwendet.
Bestand, der vom Kunden zurückgeschickt und unter Vorbehalt angenommen wurde. Er ist weder bewertet noch frei verwendbar. Er ist auch nicht inventarisierbar.
Firmeneigener Bestand, der bei einer Umlagerung (im Zweischrittverfahren) aus dem Bestand der abgebenden Stelle (Werk, Lagerort) bereits entnommen wurde, aber an der empfangenden Stelle (Werk, Lagerort) noch nicht eingetroffen ist. Der Umlagerungsbestand wird im bewerteten Bestand der empfangenden Stelle geführt, ist aber noch nicht frei verwendbar. Er ist auch nicht inventarisierbar.
Umlagerungsbestand im Falle einer Umlagerung über eine Umlagerungsbestellung.