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 Rücklieferung bei WE-bezogener Rechnungsprüfung

Verwendung

Bei einer wareneingangsbezogenen Rechnungsprüfung wird jeder einzelne Wareneingang eigenständig abgerechnet, so daß sich eine Rechnung immer auf einen Materialbeleg bezieht. Wenn Sie Material zurückliefern wollen, müssen Sie sich somit auf den Materialbeleg beziehen, mit dem Sie den Wareneingang gebucht haben.

Voraussetzungen

Wenn Sie die Rechnung zu einem Wareneingang bereits erfaßt haben und danach den Wareneingang stornieren oder die Ware zurückliefern, müssen Sie dafür sorgen, daß entweder

  • die dazugehörige Rechnung ebenfalls storniert wird oder

  • ein weiterer Wareneingang, bezogen auf die gleiche Rechnung, gebucht wird

Hinweis Hinweis

Im Customizing der Bestandsführung können Sie pro Bewegungsart einstellen, ob bei einer wareneingangsbezogenen Rechnungsprüfung ein Wareneingangsstorno oder eine Rücklieferung zugelassen sind, wenn die dazugehörige Rechnung bereits erfaßt wurde.

Ende des Hinweises

Wenn ein Storno oder eine Rücklieferung nicht zugelassen sind, müssen Sie die Rechnung stornieren, bevor Sie den Wareneingangsstorno oder die Rücklieferung erfassen.

Wenn ein Storno oder eine Rücklieferung zugelassen sind, können Sie den Materialbeleg buchen und die Rechnung erst später stornieren. Falls Sie die Rechnung nicht stornieren möchten, können Sie den nächsten Wareneingang mit Bezug auf die Rücklieferung oder den Stornobeleg erfassen, damit der Bezug zur Rechnung erhalten bleibt.

Aktivitäten

Wareneingang mit Bezug zu einer Rücklieferung buchen

Gehen Sie so vor, wie im Abschnitt Rücklieferungen beschrieben.

Wareneingang mit Bezug zu einem Stornobeleg buchen

Gehen Sie so vor, wie im Abschnitt Materialbeleg stornieren beschrieben.