Sie können die in einer bereits angelegten Herstellanweisung angezeigten Steuerinformationen ändern, wenn diese Informationen in der Prozeßvorgabe mit Hilfe des Merkmals PPPI_INSTRUCTION definiert wurden.
Die Änderung gilt nur für die Herstellanweisung. Sie hat keine Auswirkungen auf den Prozeßauftrag, aus dem heraus die Herstellanweisung erstellt wurde.
Siehe Steuerinformation ändern .