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 Ändern von Steuerinformationen in ABAP-List-basierten Herstellanweisungen

Verwendung

Sie können die in einer bereits angelegten Herstellanweisung angezeigten Steuerinformationen ändern, wenn diese Informationen in der Prozeßvorgabe mit Hilfe des Merkmals PPPI_INSTRUCTION definiert wurden.

Die Änderung gilt nur für die Herstellanweisung. Sie hat keine Auswirkungen auf den Prozeßauftrag, aus dem heraus die Herstellanweisung erstellt wurde.

Siehe Steuerinformation ändern .