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 Warenempfänger

Verwendung

Sie verwenden die Adressdaten des Warenempfängers, um Lieferungen in der Komponente Verbrauchsteuer eindeutig zu identifizieren. Das System ermittelt aus den Adressdaten des Warenempfängers, ob eine Lieferung ins Inland, in die EU oder in ein Drittland geht.

Sie müssen für einen Kunden zusätzliche Warenempfänger einrichten, wenn der Kunde in mehreren Steuerlagern oder in Steuerlager und Freigutlager beliefert wird.

Wenn in der Komponente Verbrauchsteuer die Begriffe Kunde und Debitor verwendet werden, ist ausschließlich der Warenempfänger gemeint. Sie müssen für den Warenempfänger alle Stammdaten (Adressdaten, Sonderpartnertyp und Steuerlager) pflegen.

Aktivitäten

Sie können für zwei Arten von Warenempfänger VBS-spezifische Stammdaten anlegen:

Allgemeine Stammdaten für Warenempfänger

EU-Sonderfälle für Warenempfänger

Erfassen Sie mit den allgemeinen VBS-Stammdaten alle Warenempfänger, die als Steuerlagerinhaber unter Steueraussetzung beliefert werden oder Sonderpartnertypen sind.

Sie können nur Einträge ändern oder anlegen für die Steuerart, zu deren Pflege Sie berechtigt sind.

Wenn Sie für die Felder Buchungskreis und Verbrauchsteuerart keine Daten erfassen, verwendet das System die VBS-Stammdaten für die Warenempfänger für alle eingerichteten Buchungskreise und Verbrauchsteuerarten.

Das Kennzeichen Exporteur 3.Ld. (Drittland) gibt an, ob das System die ausgehende Ware steuerlich wie eine Lieferung an ein Drittland behandeln soll.

Sie können das Herkunftsland des Warenempfängers, der aus dem Steuerlager beliefert wurde, in das Feld Land Bezeichnung (Land) eingeben.

Erfassen Sie mit den EU-Sonderfällen die EU-Kunden, die aus der Sicht der Europäischen Union (EU) als steuerliche Sonderfälle zu betrachten sind. Die Europäische Union unterscheidet die folgenden steuerlichen Sonderfälle:

Eine Lieferung aus einem EU-Mitgliedsland an einen EU-Kunden (Warenempfänger) außerhalb des EU-Steuergebiets (zum Beispiel Gran Canaria oder Helgoland) erfolgt unter Steueraussetzung, wie es beim Export in Drittländer der Fall ist.

Das Herkunftsland eines EU-Kunden (Warenempfänger) wird von einem bzw. zwei EU-Mitgliedsländern als Inland betrachtet. Eine Lieferung aus einem EU-Mitgliedsland an einen EU-Kunden (Warenempfänger) wird versteuert (z.B. Lieferungen an Orte im Kleinwalsertal).