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 Allgemeines zu den Bestandsarten

Die Bestandsführung kennt drei Bestandsarten, die einen Hinweis auf die Verwendbarkeit des Materials geben:

  • frei verwendbarer Bestand

  • Qualitätsprüfbestand

  • gesperrter Bestand

Bei aktiver Chargenzustandsverwaltung wird eine weitere Bestandsart unterstützt: der nicht freie Bestand (siehe Chargenzustandsverwaltung ).

Bei Wareneingängen entscheiden Sie, in welche Bestandsart eine Menge gebucht wird. Die Bestandsart ist relevant für die Ermittlung des verfügbaren Bestands in der Disposition (Materialbedarfsplanung) sowie für die Entnahmen in der Bestandsführung (siehe auch Verfügbarkeitsprüfung ).

Entnahmen

Entnahmen für den Verbrauch können Sie nur aus dem frei verwendbaren Bestand buchen. Aus dem Qualitätsprüfbestand und dem gesperrten Bestand können Sie nur eine Stichprobe entnehmen, eine Menge verschrotten oder eine Inventurdifferenz buchen.

Umbuchungen

Wenn sich die Verwendbarkeit eines Materials ändert, so müssen Sie Umbuchungen zwischen den verschiedenen Bestandsarten durchführen. Ein Beispiel dieser Umbuchungen ist die Freigabe aus der Qualitätsprüfung. Dabei wird eine Menge aus dem Qualitätsprüfbestand in den frei verwendbaren Bestand umgebucht.

Hinweis Hinweis

Wenn für ein Material die Prüfabwicklung im Qualitätsmanagementsystem aktiv ist, so können Sie keine Abgänge aus dem Qualitätsprüfbestand in der Bestandsführung buchen. Diese Bewegungen können nur im Rahmen der Prüfabwicklung durchgeführt werden.

Ende des Hinweises

Wenn Sie beim Wareneingang eine Menge in den gesperrten Bestand gebucht haben, so können Sie diese Menge direkt in den frei verwendbaren Bestand oder zunächst in den Qualitätsprüfbestand und erst nach einer Qualitätsprüfung in den frei verwendbaren Bestand umbuchen.

Auswahl der Bewegungsart beim Umbuchen

Bei den Bewegungsarten, mit denen Sie den Bestand umbuchen können, handelt es sich um folgende Umbuchungen:

  • Gesperrt an Qualitätsprüfung (349)

  • Gesperrt an frei verwendbar (343)

  • Qualitätsprüfung an frei verwendbar (321)

Die umgekehrten Bewegungen sind als Stornobewegungsarten definiert.