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 Mindesthaltbarkeitsprüfung bei Materialien ohne Chargenpflicht

Verwendung

Wenn ein Material nicht chargenpflichtig ist, werden folgende Funktionen unterstützt:

  • Erfassung und Prüfung beim Wareneingang

  • Druck auf Warenbegleitschein

Funktionsumfang

Erfassung und Prüfung beim Wareneingang

Wenn die Mindesthaltbarkeitsprüfung aktiv ist, müssen Sie bei einem Wareneingang das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Herstellungsdatum des Materials eingeben.

Beim Wareneingang prüft das System, ob die in der Bestellung oder im Materialstammsatz eingegebene Restlaufzeit ausreicht. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt das System je nach Einstellung eine Warn- oder eine Fehlermeldung aus.

Wenn Sie den Wareneingang buchen, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Materialbeleg festgehalten.

Druck auf Warenbegleitschein

Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird auf dem Warenbegleitschein gedruckt.

Wenn das Warehouse-Management-System ( LE-WM ) aktiv ist, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Transportbedarf, im Transportauftrag und im Quant festgehalten. Der gedruckte Transportauftrag dient in diesem Fall als Palettenschein.