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 Zweischrittverfahren - Werk

Verwendung

Wenn Sie eine Umlagerung Werk an Werk im Zweischrittverfahren durchführen, buchen Sie zunächst die Auslagerung aus dem abgebenden Werk. Die umzulagernde Menge befindet sich nach der Auslagerungsbuchung im Umlagerungsbestand des empfangenden Werks, ist aber noch nicht frei verwendbar.

In einem zweiten Schritt buchen Sie die Einlagerung im empfangenden Werk. Erst dann ist der Vorgang abgeschlossen und die umgelagerte Menge frei verwendbar.

Mögliche Gründe für eine Umlagerung im Zweischrittverfahren sind, daß die Werke weit voneinander entfernt sind und die Ware eine gewisse Zeit unterwegs bleibt, oder daß pro Werk jeweils ein Mitarbeiter zuständig ist, der nur Bewegungen in seinem Werk buchen kann.

Was ist zu tun, wenn die Ware im Verlauf des Transports beschädigt wird?

Schäden, die während des Transports auftreten und zu einer Vernichtung der Ware führen, müssen dem System als Verschrottung gemeldet werden, damit der Umlagerungsbestand korrigiert wird. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

  • Sie stornieren die Auslagerung aus dem abgebenden Werk und buchen anschließend eine Verschrottung; siehe Erfassung einer Verschrottung .

  • Alternativ können Sie die Ware in voller Menge im empfangenden Werk einlagern und dann die Verschrottung buchen.

Wichtig ist, daß die vernichtete Menge nicht im Umlagerungsbestand bleibt, sondern dem System als verschrottet gemeldet wird.