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 Umlagerung Werk an Werk

Eine Umlagerung Werk an Werk findet in der Regel innerhalb eines Buchungskreises statt, kann aber auch zwischen zwei Buchungskreisen stattfinden, falls die Werke verschiedenen Bewertungskreisen zugeordnet sind, die zu unterschiedlichen Buchungskreisen gehören.

Im Gegensatz zu einer Umlagerung Lagerort an Lagerort hat eine Umlagerung Werk an Werk Auswirkungen für:

  • die Buchhaltung,

wenn beide Werke unterschiedlichen Bewertungskreisen zugeordnet sind. Dies bedeutet, daß eine Umlagerung auch zu einer Wertfortschreibung (Bestandswert, Sachkonten) führt. Parallel zum Materialbeleg für die Umlagerung wird ein Buchhaltungsbeleg erzeugt.

  • die Disposition,

denn eine Änderung des Werksbestands soll von der Disposition berücksichtigt werden.

Die Umlagerung können Sie im Einschritt- oder im Zweischrittverfahren erfassen, wobei nur das Einschrittverfahren durch eine Reservierung geplant werden kann.

Einschrittverfahren ohne Reservierung

Einschrittverfahren mit Reservierung

Zweischrittverfahren

Hinweis Hinweis

Eine Umlagerung Werk an Werk im Einschrittverfahren können Sie nur dann erfassen, wenn Sie eine Berechtigung in beiden Werken haben.

Eine Umlagerung Werk an Werk im Zweischrittverfahren ist aus technischen Gründen für getrennt bewertete Materialien nicht möglich. Die Umlagerung müssen Sie in dem Fall im Einschrittverfahren oder über eine Umlagerbestellung erfassen.

Ende des Hinweises