Das System führt für eine Verbrauchsteuerart einen Monatsabschluss für ein oder mehrere Steuerlager aus. Alle VBS-Belege, deren Buchungsdatum in die Zeitspanne zwischen dem Enddatum der zuletzt abgeschlossenen Periode und dem eingegebenen Datum fällt, werden mit der Periode gekennzeichnet, die dem Buchungsdatum zugeordnet ist. Die Geschäftsjahresvariante bildet die Grundlage für die Ermittlung der Perioden.
Grundsätzlich dürfen Sie keine Nachbuchungen in einer abgeschlossenen Periode vornehmen. In der Customizing-Tabelle
Zulässige Nachbuchungen
können Sie Lagerbuchabteilung und -unterabteilung für die VBS-Art und die Steuerlager definieren, für die Nachbuchungen erlaubt sein sollen.
Wenn Sie einen Monatsabschluss durchführen, führt das System im Hintergrund die folgenden Schritte aus:
Das System prüft die Eingabefelder und ermittelt das Anfangsdatum.
Wenn Sie das Ankreuzfeld
Prüfung, ob Funktion erlaubt
markieren, führt das System folgende Zulässigkeitsprüfungen durch:
Das System prüft, ob das Feld
Endedatum
der Periode im Eingabebereich Periodenabgrenzung kleiner als das Tagesdatum ist.
Das System prüft, ob das
Endedatum
der Periode in einer abgeschlossenen MM-Periode liegt.
Das System prüft, ob in der VBS-Periode fehlerhafte Bewegungen vorliegen.
Das System prüft, ob die Belegselektion Materialbelegpositionen analysiert hat.
Wenn eine der oben genannten Bedingungen der Zulässigkeitsprüfung nicht erfüllt ist, gibt das System eine Fehlermeldung aus und bricht die Verarbeitung des Monatsabschlusses ab.
Wenn die oben genannten Bedingungen der Zulässigkeitsprüfung erfüllt sind, kennzeichnet das System die VBS-Belege mit der VBS-Periode. Das System trägt die VBS-Periode in die VBS-Periodentabelle ein.
Das System schreibt (je nach Customizing-Einstellung) die Fixbestände bis eine Periode vor Beginn der abgeschlossenen VBS-Periode fort.