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 Zweischrittverfahren - Lagerort

Verwendung

Wenn Sie eine Umlagerung in zwei Schritten buchen, erfassen Sie:

  • im 1. Schritt die Auslagerung aus dem abgebenden Lagerort

  • im 2. Schritt die Einlagerung in den empfangenden Lagerort

Im Zweischrittverfahren können Sie nur aus dem frei verwendbaren Bestand des abgebenden Lagerorts in den frei verwendbaren Bestand des empfangenden Lagerorts umlagern. Reservierungen sind bei diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Nach der Auslagerungsbuchung ist die Menge aus dem abgebenden Lagerort abgebucht. Im empfangenden Lagerort wird die Menge schon im Bestand geführt, jedoch nicht im frei verwendbaren Bestand, sondern im Umlagerungsbestand. Auf Werksebene ist die Menge auch nicht frei verwendbar.

Bei der Annahme der Ware im empfangenden Lagerort wird die Menge aus dem Umlagerungsbestand in den frei verwendbaren Bestand übernommen.

Wenn die Ware im Verlauf des Transports beschädigt wird

Schäden, die während des Transports auftreten und zu einer Vernichtung der Ware führen, müssen Sie dem System als Verschrottung melden, damit der Umlagerungsbestand korrigiert wird. Dies können auf zwei Arten machen:

  • Sie stornieren die Auslagerung aus dem abgebenden Lagerort und buchen anschließend eine Verschrottung (siehe auch Erfassung einer Verschrottung ).

  • Alternativ können Sie die Ware in voller Menge im empfangenden Lagerort einlagern und dann die Verschrottung buchen.

Für die Bewertung der verschrotteten Menge spielt die ausgewählte Methode keine Rolle, da das Material nicht auf Lagerortebene bewertet wird.