Steuerrezepte werden im Prozeßauftrag angelegt. Sie können Steuerrezepte anlegen für
den gesamten Prozeßauftrag und
einzelne, dem Prozeßauftrag zugeordnete Empfänger
Das System faßt immer die Prozeßvorgaben aller Phasen, die einem Empfänger zugeordnet sind, in einem Steuerrezept zusammen. Daher kann ein Steuerrezept erst dann angelegt werden, wenn alle dem jeweiligen Empfänger zugeordneten Phasen für die Produktion freigegeben sind.