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 Anlegen von Steuerrezepten

Steuerrezepte werden im Prozeßauftrag angelegt. Sie können Steuerrezepte anlegen für

  • den gesamten Prozeßauftrag und

  • einzelne, dem Prozeßauftrag zugeordnete Empfänger

Das System faßt immer die Prozeßvorgaben aller Phasen, die einem Empfänger zugeordnet sind, in einem Steuerrezept zusammen. Daher kann ein Steuerrezept erst dann angelegt werden, wenn alle dem jeweiligen Empfänger zugeordneten Phasen für die Produktion freigegeben sind.