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 Verfügbarkeitsprüfung für Materialien

Bevor Sie mit der Durchführung eines Prozeßauftrags beginnen, haben Sie die Möglichkeit, zu prüfen, ob die dem Auftrag zugeordneten Materialkomponenten zu den errechneten Bedarfsterminen verfügbar sind.

Das System prüft in einem Prozeßauftrag nur Materialien, die Relevanz für die Bestandsführung haben und dem Positionstyp "L" (Lagerkomponente) zugeordnet sind.

Verfügbarkeitsprüfungen können entweder automatisch oder manuell angestoßen werden:

  • Eine automatische Verfügbarkeitsprüfung kann sowohl beim Eröffnen als auch bei der Freigabe eines Auftrags erfolgen. Ob eine automatische Prüfung stattfindet, wird im Customizing pro Auftragsart und Werk gesteuert.

  • Eine manuelle Verfügbarkeitsprüfung kann immer angestoßen werden.

Der Prüfungsumfang wird über die Prüfgruppe (im Materialstammsatz) und die gültige Prüfregel (im Customizing) festgelegt. Sie definieren:

  • welche Dispositionselemente bei der Prüfung berücksichtigt werden

  • welche Bestandskategorien berücksichtigt werden

  • ob bei der Prüfung die Wiederbeschaffungszeit berücksichtigt wird.

Im Customizing (Prüfungssteuerung) stellen Sie ein, gegen welche Menge die Materialverfügbarkeit geprüft werden soll. Mögliche Einstellungen sind:

  • Vorplanung (offene Planprimärbedarfsmengen)

Bei der Prüfung gegen Vorplanung wird ausschließlich gegen die offenen Planprimärbedarfsmengen der Komponenten geprüft. Das heißt, hier werden für die Verfügbarkeitsaussage nicht die ATP-Menge und keine Zugänge oder Bestände herangezogen.

Diese Art der Prüfung bietet sich an

  • wenn für Komponenten die Baugruppenvorplanung oder Dummy-Baugruppenvorplanung durchgeführt wird,

  • wenn schnelle Aussagen über die Verfügbarkeit notwendig sind und die Genauigkeit, die sich aus der Prüfung gegen den Planprimärbedarf ergibt, ausreichend ist.

Es wird anhand der offenen Planprimärbedarfsmenge auf Komponentenebene eine bestätigte Menge ermittelt und in den Planauftragskopf als Bestätigte Menge übernommen. Im Unterschied zur Prüfung nach ATP-Logik wird die bestätigte Menge jedoch nicht im Sekundärbedarf vermerkt. Die Planprimärbedarfe der Komponenten werden nicht mit der bestätigten Menge verrechnet, sondern mit der jeweiligen vollen Sekundärbedarfsmenge. Für weitere Prüfungen können Bestätigungen nur in Höhe der noch nicht verrechneten Planprimärbedarfsmenge erfolgen.

Bei der Prüfung gegen Vorplanung werden folgende Termine/Mengen nicht ermittelt:

  • Gesamtbestätigungstermin

  • Teilbestätigungstermin/Teilbestätigungsmenge

  • ATP-Menge

Bei der Prüfung nach ATP-Logik wird für die Komponenten geprüft, ob die Sekundärbedarfsmengen durch bestimmte festgelegte Zu- und Abgangselemente bzw. Bestand gedeckt werden. Diese Prüfung erfolgt dynamisch, d.h. bei jedem Aufruf wird die Situation neu ermittelt. Kann eine Menge zum Bedarfstermin bestätigt werden, wird genau diese Menge als bestätigte Menge im Sekundärbedarf vermerkt und die ATP-Menge der Komponenten wird um die bestätigte Menge reduziert. Bei der nächsten Verfügbarkeitsprüfung können Sekundärbedarfe also nur noch in Höhe der verbleibenden ATP-Menge bestätigt werden.